VwVG LSA
INHALT
Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 2015
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 2015
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Anwendungsbereich
- Teil 1 Vollstreckung wegen Geldforderungen
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 2 Vollstreckungsgegenstand, Vollstreckungsurkunden, Vollstreckungsschuldner
- § 3 Voraussetzungen der Vollstreckung
- § 4 Mahnung
- § 5 Vertretung der Vollstreckungsgläubiger
- § 6 Vollstreckungsbehörden
- § 7 Vollstreckungshilfe
- § 7a Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen und von Rundfunkgebühren
- § 7b Kosten der Vollstreckungshilfe
- § 7c (weggefallen)
- § 8 Vollstreckungsbeamte, Vollstreckungsauftrag
- § 8a Gerichtsvollzieher
- § 9 Durchsuchung von Wohnungen und sonstigem Besitztum
- § 10 Widerstand gegen die Vollstreckung
- § 11 Hinzuziehung von Zeugen
- § 12 Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen
- § 13 Niederschrift
- § 14 Aufforderungen und Mitteilungen der Vollstreckungsbeamten
- § 15 Vollstreckung gegen Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner
- § 16 Vollstreckung gegen Nießbraucher
- § 17 Vollstreckung nach dem Tode der Vollstreckungsschuldner
- § 18 Vollstreckung gegen Erben
- § 19 Sonstige Fälle beschränkter Haftung
- § 20 Vollstreckung gegen Personenvereinigungen
- § 21 Vollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts
- § 21a Vermögensermittlung
- § 21b Ermittlung des Aufenthaltsortes der Vollstreckungsschuldner
- § 22 Vermögensauskunft gegenüber Gerichtsvollziehern
- § 22a Vermögensauskunft gegenüber der Vollstreckungsbehörde
- § 22b Weitere Vermögensermittlung
- § 23 Einstellung der Vollstreckung und Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen
- § 24 Vorläufiger Vollstreckungsschutz
- § 25 Erteilung von Urkunden
- § 26 Rechte Dritter
- Abschnitt 2 Vollstreckung in das bewegliche Vermögen
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 27 Pfändung
- § 28 Wirkung der Pfändung
- § 29 Pfand- und Vorzugsrechte Dritter
- § 30 Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen
- Unterabschnitt 2 Vollstreckung in Sachen
- § 31 Verfahren bei der Pfändung
- § 32 Ungetrennte Früchte
- § 33 Anschlusspfändung
- § 34 Verwertung durch Versteigerung, Zahlungswirkung der Geldpfändung
- § 35 Versteigerungstermin
- § 36 Zuschlag
- § 37 Mindestgebot
- § 38 Einstellung der Versteigerung
- § 39 Wertpapiere
- § 40 Namenspapiere
- § 41 Versteigerung ungetrennter Früchte
- § 42 Besondere Verwertung
- § 43 Vollstreckung in Ersatzteile von Luftfahrzeugen
- § 44 Verwertung bei mehrfacher Pfändung
- Unterabschnitt 3 Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
- § 45 Pfändung einer Geldforderung
- § 46 Pfändung einer durch Hypothek gesicherten Forderung
- § 47 Pfändung einer durch Schiffshypothek oder Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug gesicherten Forderung
- § 48 Pfändung einer Forderung aus indossablen Papieren
- § 49 Pfändung fortlaufender Bezüge
- § 50 Einziehungsverfügung
- § 51 Wirkung der Einziehungsverfügung
- § 52 Erklärungspflicht der Drittschuldner
- § 53 Andere Art der Verwertung
- § 54 Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen
- § 55 Unpfändbarkeit von Forderungen
- § 56 Mehrfache Pfändung einer Forderung
- § 57 Vollstreckung in andere Vermögensrechte
- Abschnitt 3 Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen
- § 58 Verfahren
- § 59 Vollstreckung gegen Rechtsnachfolger
- Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften
- §§ 60 bis 63 (weggefallen)
- § 64 Dinglicher Arrest
- § 65 Verwertung von Sicherheiten
- § 66 Rechtsbehelfe
- §§ 67 bis 70 (weggefallen)
- Teil 2 Erzwingung von Handlungen, Duldungen und Unterlassungen
- § 71 Anwendung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt
- § 72 Besondere Vorschriften für die Herausgabe von Sachen
- § 73 Öffentlich-rechtliche Verträge
- Teil 3 Kosten
- § 74 Kosten der Vollstreckung wegen Geldforderungen
- § 74a Kosten der Erzwingung von Handlungen, Duldungen und Unterlassungen
- § 74b Verordnungsermächtigung
- Teil 4 Schlussvorschriften
- § 75 Einschränkung von Grundrechten
- § 76 Entscheidungen der ordentlichen Gerichte
- § 77 Verweisungen
- § 78 Übergangsvorschriften
- § 79 (weggefallen)
- § 80 Außerkrafttreten
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