FrFG
INHALT
Frauenfördergesetz (FrFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Mai 1997
- Frauenfördergesetz (FrFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Mai 1997
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Zielsetzung
- § 2 Geltungsbereich
- Abschnitt 2 Maßnahmen zur beruflichen Förderung
- § 3 Stellenausschreibung
- § 4 Stellenbesetzung
- § 5 Übertragung höherwertiger Tätigkeit, Beförderung, Höhergruppierung
- § 6 Ausbildung
- § 7 Fort- und Weiterbildung
- § 7 a Personalabbau
- Abschnitt 3 Berücksichtigung von Familienaufgaben
- § 8 Arbeitszeit
- § 9 Beurlaubung
- Abschnitt 4 Gremien
- § 10 Vertretung von Frauen und Männern in Gremien
- § 11 Berufung in Gremien innerhalb des Landes, Vorschlagsrecht
- § 12 Berufung in Gremien außerhalb des Landes, Entsendung
- § 13 Durchführungsbestimmungen
- Abschnitt 5 Gleichstellungsbeauftragte
- § 14 Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte
- § 15 Aufgaben und Rechte der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten in den obersten Landesbehörden
- § 16 Aufgaben und Rechte der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Landesverwaltungsamt
- § 17
- § 18 Aufgaben und Rechte der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
- § 18 a Gleichstellungsbeauftragte in den Kommunen
- § 19 Gleichstellungsbeauftragte an den Hochschulen
- Abschnitt 6 Frauenförderplan
- § 20 Frauenförderplan
- Abschnitt 6 a Chancengleichheit von Frauen in der Privatwirtschaft
- § 20 a
- § 20 b Staatliche Leistungsgewährung
- Abschnitt 7 Schlußvorschriften
- § 21 Berichterstattung und Fortschreibung
- § 22 Inkrafttreten
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