VerfSchG-LSA 
                
                
            INHALT
Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. April 2006
- Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. April 2006
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Teil Organisation und Aufgaben
 - § 1 Zweck des Verfassungsschutzes
 - § 2 Organisation und Zusammenarbeit
 - § 3 Mitarbeiter
 - § 4 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde
 - § 4a Weitere Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde
 - § 5 Begriffsbestimmungen
 - Zweiter Teil Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
 - § 6 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
 - § 7 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde
 - § 8 Besondere Formen der Datenerhebung
 - § 8a Verdeckte Mitarbeiter
 - § 8b Vertrauenspersonen
 - § 9 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
 - § 10 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderjährigen
 - § 11 Berichtigung, Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten in Dateien
 - § 12 Berichtigung, Sperrung und Löschung personenbezogener Daten in Akten, Vernichtung von Akten
 - § 13
 - Dritter Teil Auskunft
 - § 14 Auskunft an die betroffene Person
 - Vierter Teil Informationsübermittlung
 - § 15 Unterrichtungspflichten
 - § 16 Zulässigkeit von Ersuchen der Verfassungsschutzbehörde um Übermittlung personenbezogener Daten
 - § 17 Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörde durch öffentliche Stellen
 - § 17a Übermittlung von besonderen Informationen an die Verfassungsschutzbehörde
 - § 18 Übermittlung personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbehörde
 - § 19 Übermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbehörde an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten des Staats- und Verfassungsschutzes
 - § 20 Übermittlungsverbote
 - § 21 Minderjährigenschutz
 - § 22 Pflichten des Dritten, an den übermittelt wird
 - § 23 Nachberichtspflicht
 - § 23a Weitergabe personenbezogener Daten
 - Fünfter Teil Parlamentarische Kontrolle
 - § 24 Parlamentarisches Kontrollgremium
 - § 25 Zusammensetzung, Wahl und Abwahl
 - § 26 Verfahrensweise
 - § 27 Aufgaben und Befugnisse des Parlamentarischen Kontrollgremiums
 - § 28 Beteiligung des Landesbeauftragten für den Datenschutz
 - § 29 Datenerhebungen bei Mitgliedern des Landtages
 - Sechster Teil Schlussvorschriften
 - § 30 Geltung des Datenschutzgesetzes Sachsen-Anhalt und des Archivgesetzes Sachsen-Anhalt
 - § 30a Einschränkung von Grundrechten
 - § 30b Sprachliche Gleichstellung
 - § 31 Inkrafttreten