SektVO
INHALT
Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (SektVO)
- Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation
- Unterabschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Schätzung des Auftragswerts
- § 3 Antragsverfahren für Tätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind
- § 4 Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe
- § 5 Wahrung der Vertraulichkeit
- § 6 Vermeidung von Interessenkonflikten
- § 7 Mitwirkung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
- § 8 Dokumentation
- Unterabschnitt 2
- Kommunikation
- § 9 Grundsätze der Kommunikation
- § 10 Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel
- § 11 Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren
- § 12 Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation
- Abschnitt 2
- Vergabeverfahren
- Unterabschnitt 1
- Verfahrensarten, Fristen
- § 13 Wahl der Verfahrensart
- § 14 Offenes Verfahren; Fristen
- § 15 Nicht offenes Verfahren und Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb; Fristen
- § 16 Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung
- § 17 Wettbewerblicher Dialog
- § 18 Innovationspartnerschaft
- Unterabschnitt 2
- Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren
- § 19 Rahmenvereinbarungen
- § 20 Grundsätze für den Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme
- § 21 Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems
- § 22 Fristen beim Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems
- § 23 Grundsätze für die Durchführung elektronischer Auktionen
- § 24 Durchführung elektronischer Auktionen
- § 25 Elektronische Kataloge
- Unterabschnitt 3
- Vorbereitung des Vergabeverfahrens
- § 26 Markterkundung
- § 27 Aufteilung nach Losen
- § 28 Leistungsbeschreibung
- § 29 Technische Anforderungen
- § 30 Bekanntmachung technischer Anforderungen
- § 31 Nachweisführung durch Bescheinigungen von Konformitätsbewertungsstellen
- § 32 Nachweisführung durch Gütezeichen
- § 33 Nebenangebote
- § 34 Unteraufträge
- Unterabschnitt 4
- Veröffentlichung, Transparenz
- § 35 Auftragsbekanntmachungen, Beschafferprofil
- § 36 Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung
- § 37 Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems
- § 38 Vergabebekanntmachungen; Bekanntmachung über Auftragsänderungen
- § 39 Bekanntmachungen über die Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen
- § 40 Veröffentlichung von Bekanntmachungen
- § 41 Bereitstellung der Vergabeunterlagen
- § 42 Aufforderung zur Interessensbestätigung, zur Angebotsabgabe, zur Verhandlung oder zur Teilnahme am Dialog
- § 43 Form und Übermittlung der Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen
- § 44 Erhöhte Sicherheitsanforderungen bei der Übermittlung der Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen
- Unterabschnitt 5
- Anforderungen an die Unternehmen
- § 45 Grundsätze
- § 46 Objektive und nichtdiskriminierende Kriterien
- § 47 Eignungsleihe
- § 48 Qualifizierungssysteme
- § 49 Beleg der Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung und des Umweltmanagements
- § 50 Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften
- Unterabschnitt 6
- Prüfung und Wertung der Angebote
- § 51 Prüfung und Wertung der Angebote; Nachforderung von Unterlagen
- § 52 Zuschlag und Zuschlagskriterien
- § 53 Berechnung von Lebenszykluskosten
- § 54 Ungewöhnlich niedrige Angebote
- § 55 Angebote, die Erzeugnisse aus Drittländern umfassen
- § 56 Unterrichtung der Bewerber oder Bieter
- § 57 Aufhebung und Einstellung des Verfahrens
- Abschnitt 3
- Besondere Vorschriften für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen
- § 58 Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen
- § 59 (weggefallen)
- Abschnitt 4
- Planungswettbewerbe
- § 60 Anwendungsbereich
- § 61 Veröffentlichung, Transparenz
- § 62 Ausrichtung
- § 63 Preisgericht
- Abschnitt 5
- Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 64 Übergangsbestimmungen
- § 65 Fristenberechnung
- Anlage 1 (zu § 28 Absatz 2) Technische Anforderungen, Begriffsbestimmungen
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