SeeSchStrO
INHALT
Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)
- Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)
- Inhaltsübersicht
- Erster Abschnitt
- Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Grundregeln für das Verhalten im Verkehr
- § 4 Verantwortlichkeit
- § 5 Schiffahrtszeichen
- § 6 Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge
- § 7 Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes
- Zweiter Abschnitt
- Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge
- § 8 Allgemeines
- § 9 Verwendung von Positionslaternen und Schallsignalanlagen
- § 10 Kleine Fahrzeuge
- § 11 Schallsignale der Binnenschiffe
- §§ 12 bis 18 (weggefallen)
- Dritter Abschnitt
- Schallsignale der Fahrzeuge
- §§ 19 und 20 (weggefallen)
- Vierter Abschnitt
- Fahrregeln
- § 21 Grundsätze
- § 22 Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot
- § 23 Überholen
- § 24 Begegnen
- § 25 Vorfahrt der Schiffahrt im Fahrwasser
- § 26 Fahrgeschwindigkeit
- § 27 Schleppen und Schieben
- § 28 Durchfahren von Brücken und Sperrwerken
- § 29 Einlaufen in Schleusen und Auslaufen
- § 30 Fahrbeschränkungen und Fahrverbote
- § 31 Wasserskilaufen, Schleppen von Wassersportanhängen, Wasser- motorradfahren, Kite- und Segelsurfen
- Fünfter Abschnitt
- Ruhender Verkehr
- § 32 Ankern
- § 33 Anlegen und Festmachen
- § 34 Umschlag
- § 35 Ankern, Anlegen, Festmachen und Vorbeifahren von und an Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern
- § 36 Umschlag bestimmter gefährlicher Güter
- Sechster Abschnitt
- Sonstige Vorschriften
- § 37 Verhalten bei Schiffsunfällen und bei Verlust von Gegenständen
- § 38 Ausübung der Fischerei und der Jagd
- § 39 Fahrpläne für Fahrgastschiffe und Fähren
- § 40 Mitführen von Unterlagen
- Siebenter Abschnitt
- Ergänzende Vorschriften für den Nord-Ostsee-Kanal
- § 41 Geltungsbereich
- § 42 Zulassung
- § 43 An- und Abmeldung
- § 44
- § 45 Verkehr in den Zufahrten
- § 46 Vorfahrt beim Einlaufen in die Schleusen und beim Auslaufen
- § 47 Verbot des Einlaufens in die Schleusen und des Auslaufens
- § 48 Fahrabstand
- § 49 Verhalten vor und in den Weichengebieten
- § 50 Fahrregeln für Freifahrer und Schub- und Schleppverbände
- § 51 Fahrregeln für Sportfahrzeuge
- § 52
- § 53 Fahrregeln und Festmachen auf dem Gieselaukanal
- § 54
- Achter Abschnitt
- Aufgaben und Zuständigkeiten der Behörden der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
- § 55 Schifffahrtspolizei
- § 55a Verkehrszentralen
- § 56 Schiffahrtspolizeiliche Verfügungen
- § 57 Schiffahrtspolizeiliche Genehmigungen
- § 58 Schiffahrtspolizeiliche Meldungen
- § 59 Befreiung
- § 60 Ermächtigung zum Erlaß von schiffahrtspolizeilichen Bekanntmachungen und Rechtsverordnungen
- Neunter Abschnitt
- Bußgeld- und Schlußvorschriften
- § 61 Ordnungswidrigkeiten
- § 62
- Anlage I Schiffahrtszeichen
- Anlage II Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge
- Anlage III Darstellung des Geltungsbereichs der Schiffahrtsstraßen-Ordnung (zu § 1 Abs. 5)
- Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel XI Sachgebiet D Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1108)
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