SeeSchMeldPortalG
INHALT
Gesetz über das Verfahren für die elektronische Abgabe von Meldungen für Schiffe im Seeverkehr über das Zentrale Meldeportal des Bundes (SeeSchMeldPortalG)
- Gesetz über das Verfahren für die elektronische Abgabe von Meldungen für Schiffe im Seeverkehr über das Zentrale Meldeportal des Bundes (Seeschifffahrt-Meldeportal-Gesetz)
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Zweck des Meldeportals
- § 4 Zuständigkeit, Erreichbarkeit
- § 5 Berechtigung zur Datenverarbeitung
- § 6 Abgeben von Meldungen über das Meldeportal
- § 7 Entgegennahme, Zuordnung und Abruf der Meldungen
- § 8 Nutzung des Meldeportals durch andere Behörden
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