SchwbVWO 
                
                
            INHALT
Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO)
- Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO)
 - Inhaltsübersicht
 - Erster Teil
 - Wahl der Schwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen
 - Erster Abschnitt
 - Vorbereitung der Wahl
 - § 1 Bestellung des Wahlvorstandes
 - § 2 Aufgaben des Wahlvorstandes
 - § 3 Liste der Wahlberechtigten
 - § 4 Einspruch gegen die Liste der Wahlberechtigten
 - § 5 Wahlausschreiben
 - § 6 Wahlvorschläge
 - § 7 Nachfrist für Wahlvorschläge
 - § 8 Bekanntmachung der Bewerber und Bewerberinnen
 - Zweiter Abschnitt
 - Durchführung der Wahl
 - § 9 Stimmabgabe
 - § 10 Wahlvorgang
 - § 11 Schriftliche Stimmabgabe
 - § 12 Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
 - § 13 Feststellung des Wahlergebnisses
 - § 14 Benachrichtigung der Gewählten und Annahme der Wahl
 - § 15 Bekanntmachung der Gewählten
 - § 16 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
 - § 17 Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds
 - Dritter Abschnitt
 - Vereinfachtes Wahlverfahren
 - § 18 Voraussetzungen
 - § 19 Vorbereitung der Wahl
 - § 20 Durchführung der Wahl
 - § 21 Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds
 - Zweiter Teil
 - Wahl der Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen
 - § 22 Wahlverfahren
 - Dritter Teil
 - Wahl der Schwerbehindertenvertretung, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Staatsanwälte und Staatsanwältinnen
 - § 23 Wahlverfahren
 - Vierter Teil
 - Wahl der Schwerbehindertenvertretung, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter und Richterinnen
 - § 24 Vorbereitung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung der Richter und Richterinnen
 - § 25 Durchführung der Wahl
 - § 26 Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds
 - § 27 Wahl der Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter und Richterinnen
 - Fünfter Teil
 - Schlußvorschriften
 - § 28 (weggefallen)
 - § 29 (Inkrafttreten)