SchSiHafV
INHALT
Verordnung über die Schutz- und Sicherheitshäfen, die Häfen der Deutschen Marine und der Bundespolizei der Bundesrepublik Deutschland an Seeschifffahrtsstraßen (SchSiHafV)
- Verordnung über die Schutz- und Sicherheitshäfen, die Häfen der Deutschen Marine und der Bundespolizei der Bundesrepublik Deutschland an Seeschifffahrtsstraßen (Schutz- und Sicherheitshafenverordnung - SchSiHafV)
- Eingangsformel
- Teil 1
- Schutz- und Sicherheitshäfen
- Abschnitt 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Verantwortung der Fahrzeugführer
- § 3 Anweisungen und Anordnungen
- § 4 Betreten der Fahrzeuge durch Personen in dienstlichem Auftrag
- § 5 Verhalten im Hafengebiet
- Abschnitt 2
- Einlaufen, An- und Abmeldepflicht
- § 6 Erlaubnis zum Einlaufen
- § 7 An- und Abmeldung der Fahrzeuge
- § 8 Loswerfen bei Gefahr im Verzuge
- Abschnitt 3
- Benutzung der Liegeplätze
- § 9 Anweisung der Liegeplätze
- § 10 Ankern
- § 11 Auflegen von Fahrzeugen
- § 12 Festmachen von Fahrzeugen
- § 13 Maschinenprobe
- § 14 Vorsichtsmaßnahmen auf Fahrzeugen
- § 15 Reinhaltung des Hafens
- § 16 Verkehrsstörende Einrichtungen
- § 17 Landgänge
- Abschnitt 4
- Benutzung von Hafenanlage
- § 18 Laden und Löschen
- § 19 Benutzung von Anlegebrücken
- § 20 Verhalten von Landfahrzeugen im Hafen
- § 21 Benutzung der Rettungsgeräte
- Abschnitt 5
- Schiffsverkehr im Hafen
- § 22 Bemannung und Bewachung der Fahrzeuge
- Abschnitt 6
- Sicherheitsvorschriften
- § 23 Sicherheitsvorschriften
- § 24 Sondervorschriften für Fahrzeuge mit feuergefährlicher Ladung
- § 25 Übernahme flüssiger Treibstoffe
- Abschnitt 7
- Besondere Vorschriften für die einzelnen Häfen
- § 26 (weggefallen)
- § 27 (weggefallen)
- § 28 (weggefallen)
- § 29 (weggefallen)
- § 30 (weggefallen)
- Teil 2
- Häfen der Deutschen Marine und der Bundespolizei
- Abschnitt 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 31 Geltungsbereich
- Abschnitt 2
- Vorschriften für einzelne Häfen
- § 32 Häfen Eckernförde, Kiel, Flensburg-Mürwik, Neustadt, Warnemünde, Parow, Bremerhaven
- Abschnitt 3
- Besondere Vorschriften für den Hafen Wilhelmshaven
- § 33 Allgemeines
- § 34 Benutzungsbestimmungen für den Neuen Vorhafen
- § 35 Benutzerbestimmungen für die Seeschleuse
- § 36 Signale
- § 37 Verbote im Hafenbereich
- Teil 3
- Schlussvorschriften
- § 38 Gültigkeit anderer Vorschriften
- § 39 Ausnahmen für den öffentlichen Dienst
- § 40 Ausnahmen für die „Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger“
- § 41 Ausnahmen in besonderen Fällen
- § 42 Ordnungswidrigkeiten
- § 43 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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