RVG
INHALT
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
- Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Höhe der Vergütung
- § 3 Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten
- § 3a Vergütungsvereinbarung
- § 4 Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung
- § 4a Erfolgshonorar
- § 4b Fehlerhafte Vergütungsvereinbarung
- § 5 Vergütung für Tätigkeiten von Vertretern des Rechtsanwalts
- § 6 Mehrere Rechtsanwälte
- § 7 Mehrere Auftraggeber
- § 8 Fälligkeit, Hemmung der Verjährung
- § 9 Vorschuss
- § 10 Berechnung
- § 11 Festsetzung der Vergütung
- § 12 Anwendung von Vorschriften über die Prozesskostenhilfe
- § 12a Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- § 12b Elektronische Akte, elektronisches Dokument
- § 12c Rechtsbehelfsbelehrung
- Abschnitt 2
- Gebührenvorschriften
- § 13 Wertgebühren
- § 14 Rahmengebühren
- § 15 Abgeltungsbereich der Gebühren
- § 15a Anrechnung einer Gebühr
- Abschnitt 3
- Angelegenheit
- § 16 Dieselbe Angelegenheit
- § 17 Verschiedene Angelegenheiten
- § 18 Besondere Angelegenheiten
- § 19 Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen
- § 20 Verweisung, Abgabe
- § 21 Zurückverweisung, Fortführung einer Folgesache als selbständige Familiensache
- Abschnitt 4
- Gegenstandswert
- § 22 Grundsatz
- § 23 Allgemeine Wertvorschrift
- § 23a Gegenstandswert im Verfahren über die Prozesskostenhilfe
- § 23b Gegenstandswert im Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
- § 24 Gegenstandswert im Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz
- § 25 Gegenstandswert in der Vollstreckung und bei der Vollziehung
- § 26 Gegenstandswert in der Zwangsversteigerung
- § 27 Gegenstandswert in der Zwangsverwaltung
- § 28 Gegenstandswert im Insolvenzverfahren
- § 29 Gegenstandswert im Verteilungsverfahren nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung
- § 29a Gegenstandswert in Verfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz
- § 30 Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Asylgesetz
- § 31 Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz
- § 31a Ausschlussverfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
- § 31b Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen
- § 32 Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren
- § 33 Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren
- Abschnitt 5
- Außergerichtliche Beratung und Vertretung
- § 34 Beratung, Gutachten und Mediation
- § 35 Hilfeleistung in Steuersachen
- § 36 Schiedsrichterliche Verfahren und Verfahren vor dem Schiedsgericht
- Abschnitt 6
- Gerichtliche Verfahren
- § 37 Verfahren vor den Verfassungsgerichten
- § 38 Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
- § 38a Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
- § 39 Von Amts wegen beigeordneter Rechtsanwalt
- § 40 Als gemeinsamer Vertreter bestellter Rechtsanwalt
- § 41 Besonderer Vertreter
- § 41a Vertreter des Musterklägers
- Abschnitt 7
- Straf- und Bußgeldsachen sowie bestimmte sonstige Verfahren
- § 42 Feststellung einer Pauschgebühr
- § 43 Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs
- Abschnitt 8
- Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe
- § 44 Vergütungsanspruch bei Beratungshilfe
- § 45 Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
- § 46 Auslagen und Aufwendungen
- § 47 Vorschuss
- § 48 Umfang des Anspruchs und der Beiordnung
- § 49 Wertgebühren aus der Staatskasse
- § 50 Weitere Vergütung bei Prozesskostenhilfe
- § 51 Festsetzung einer Pauschgebühr
- § 52 Anspruch gegen den Beschuldigten oder den Betroffenen
- § 53 Anspruch gegen den Auftraggeber, Anspruch des zum Beistand bestellten Rechtsanwalts gegen den Verurteilten
- § 53a Vergütungsanspruch bei gemeinschaftlicher Nebenklagevertretung
- § 54 Verschulden eines beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
- § 55 Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse
- § 56 Erinnerung und Beschwerde
- § 57 Rechtsbehelf in Bußgeldsachen vor der Verwaltungsbehörde
- § 58 Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen
- § 59 Übergang von Ansprüchen auf die Staatskasse
- § 59a Beiordnung und Bestellung durch Justizbehörden
- Abschnitt 9
- Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 59b Bekanntmachung von Neufassungen
- § 60 Übergangsvorschrift
- § 61 Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes
- § 62 Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz
- Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2) Vergütungsverzeichnis
- Anlage 2 (zu § 13 Absatz 1 Satz 3)
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