RTrAbwG
INHALT
Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse nicht mehr bestehender öffentlicher Rechtsträger (RTrAbwG)
- Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse nicht mehr bestehender öffentlicher Rechtsträger (Rechtsträger-Abwicklungsgesetz)
- Erster Abschnitt
- Vor dem 9. Mai 1945 errichtete, nicht mehr bestehende öffentliche Rechtsträger mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes
- § 1 Auflösung
- § 2 Abwicklung
- § 3 Abwickler
- § 4 Aufgaben des Abwicklers
- § 5 Anzeigepflicht
- § 6 Herausgabepflicht
- § 7 Ansprüche im Zusammenhang mit der Verwaltung von ehemaligem Reichsvermögen
- § 8 Ansprüche gegen öffentliche Rechtsträger
- § 9 Wohnsitzvoraussetzungen
- § 10 Den Wohnsitzvoraussetzungen nicht unterliegende Ansprüche
- § 11 Ausgeschlossene Ansprüche
- § 12 Anmeldung, Anmeldefrist
- § 13 Klagefrist
- § 14 Zulässigkeit von Aufrechnungen
- § 15 Übergegangenes Verwaltungsvermögen
- § 16 Zu übertragendes Verwaltungsvermögen
- § 17 Auffüllung der Abwicklungsmasse
- § 18 Vermögensabgabe
- § 19 Vermögensübersichten, Erfüllung der Ansprüche
- § 20 Erlöschen der Ansprüche
- § 21 Restvermögen
- § 22 Kostenfreiheit
- § 23 Arreste und Zwangsvollstreckungen
- § 24 Beendigung der Abwicklung
- Zweiter Abschnitt
- Nach dem 8. Mai 1945 errichtete, nicht mehr bestehende öffentliche Rechtsträger mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes
- § 25 Auflösung und Abwicklung
- Dritter Abschnitt
- Übergangs- und Schlußbestimmungen
- § 26 Beendigung der bisherigen Vermögensverwaltung
- § 27 Sonstige öffentliche Rechtsträger
- § 28 Kosten anhängiger Gerichtsverfahren
- § 29 Londoner Schuldenabkommen
- § 30 Berlin-Klausel
- § 31 Inkrafttreten
- Anlage I zu § 1 Abs. 1
- Anlage II zu § 25
- Vorschriften für die Anwendung der Tabellen I bis V zu § 19 Abs. 3
- Tabelle I zu § 19 Abs. 3
- Tabelle II zu § 19 Abs. 3
- Tabelle III zu § 19 Abs. 3
- Tabelle IV zu § 19 Abs. 3
- Tabelle V zu § 19 Abs. 3
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