RSAV
INHALT
Verordnung über das Verfahren zum Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung (RSAV)
- Verordnung über das Verfahren zum Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung (Risikostruktur-Ausgleichsverordnung - RSAV)
- Eingangsformel
- Abschnitt 1
- Gemeinsame Vorschriften
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 2 Risikogruppen
- § 3 Versicherungszeiten
- § 4 Berücksichtigungsfähige Leistungsausgaben
- § 5 Bekanntmachungen
- § 6 Zahlungsverkehr und Verrechnung
- Abschnitt 2
- Datenmeldungen, Versichertenklassifikationsmodell und Gutachten
- § 7 Verarbeitung von Daten für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs
- § 8 Auswahl und Anpassung des Versichertenklassifikationsmodells
- § 9 Datenmeldungen für den monatlichen Ausgleich
- § 10 Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates zu Zuweisungen für das Krankengeld
- Abschnitt 3
- Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds
- § 11 Zuweisungen für das Krankengeld
- § 12 Ermittlung der Höhe der Grundpauschale
- § 13 Zuweisungen für sonstige Ausgaben
- § 14 Risikopool
- § 15 Zuweisungen für Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen und für strukturierte Behandlungsprogramme
- § 16 Durchführung des Zahlungsverkehrs, monatlicher Ausgleich und Kostentragung
- § 17 Mitgliederbezogene Veränderung der Zuweisungen
- § 18 Jahresausgleich
- § 19 Ausschluss auffälliger Risikogruppen
- § 20 Prüfung der Datenmeldungen
- § 21 Ermittlung des Korrekturbetrags nach § 273 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
- § 22 Durchführung des Einkommensausgleichs
- Abschnitt 4
- Aufbringung der Finanzmittel für den Innovationsfonds bei den Krankenkassen
- § 23 Aufzubringende Mittel der Krankenkassen für den Innovationsfonds
- Abschnitt 5
- Anforderungen an die Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
- § 24 Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme
- § 25 Anforderungen an das Verfahren der Verarbeitung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten
- § 26 Berechnung der Kosten für die Bescheidung von Zulassungsanträgen
- Abschnitt 6
- Übergangsregelung
- § 27 Übergangsregelung
- Schlußformel
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