RiFlEtikettV
INHALT
Verordnung über die Etikettierung von Rindfleisch und über die Verkehrsbezeichnung und Kennzeichnung von Fleisch von weniger als zwölf Monate alten Rindern (RiFlEtikettV)
- Verordnung über die Etikettierung von Rindfleisch und über die Verkehrsbezeichnung und Kennzeichnung von Fleisch von weniger als zwölf Monate alten Rindern (Rindfleischetikettierungsverordnung - RiFlEtikettV)
- Abschnitt 1
- Begriffsbestimmungen, Nachweise zur Rückverfolgbarkeit
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 2 Aufzeichnungspflichten
- Abschnitt 2
- (weggefallen)
- §§ 3 bis 9 (weggefallen)
- Abschnitt 3
- Etikettierung von Fleisch von weniger als zwölf Monate alten Rindern
- § 9a Etikettierung von Schlachtkörpern von weniger als zwölf Monate alten Rindern
- § 9b Etikettierung von nicht vorverpacktem Fleisch von weniger als zwölf Monate alten Rindern im Einzelhandel
- Abschnitt 4
- Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen
- § 10 Ordnungswidrigkeiten
- § 11 Zuständige Verwaltungsbehörde
- § 12 (weggefallen)
- Anlage (weggefallen)
Feedback