NLPosV
INHALT
Verordnung zur Konkretisierung der Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Netto-Leerverkaufspositionen (NLPosV)
- Verordnung zur Konkretisierung der Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Netto-Leerverkaufspositionen (Netto-Leerverkaufspositionsverordnung - NLPosV)
- Eingangsformel
- Abschnitt 1
- Anwendungsbereich
- § 1 Anwendungsbereich
- Abschnitt 2
- Form und Inhalt der Mitteilungen
- § 2 Allgemeine Bestimmungen zur Mitteilungspflicht
- § 3 Angaben zur Person des Positionsinhabers
- § 4 Benennung einer Kontaktperson
- Abschnitt 3
- Übermittlung der Mitteilungen
- § 5 Art und Weise der Übermittlung
- § 6 Zulassung zur Teilnahme am elektronischen Meldeverfahren
- § 7 Dauer der Speicherung
- Abschnitt 4
- Veröffentlichung im Bundesanzeiger
- § 8 Allgemeine Bestimmungen zur Veröffentlichungspflicht; Auftragsnummer der Veröffentlichung
- § 9 Identifikation des Positionsinhabers und seiner Kontaktperson beim Betreiber des Bundesanzeigers
- § 10 Übermittlung der Daten
- Abschnitt 5
- Mitteilung und Veröffentlichung durch Dritte
- § 11 Mitteilung und Veröffentlichung durch Dritte
- § 12 Eignung des Dritten
- § 13 Pflichterfüllung bei Einschaltung eines Dritten
- Abschnitt 6
- Aufsichtsbefugnisse
- § 14 Befugnisse der Bundesanstalt gegenüber dem Betreiber des Bundesanzeigers
- Abschnitt 7
- Schlussvorschrift
- § 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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