MitbestG
INHALT
Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (MitbestG)
- Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz - MitbestG)
- Erster Teil
- Geltungsbereich
- § 1 Erfaßte Unternehmen
- § 2 Anteilseigner
- § 3 Arbeitnehmer und Betrieb
- § 4 Kommanditgesellschaft
- § 5 Konzern
- Zweiter Teil
- Aufsichtsrat
- Erster Abschnitt
- Bildung und Zusammensetzung
- § 6 Grundsatz
- § 7 Zusammensetzung des Aufsichtsrats
- Zweiter Abschnitt
- Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder
- Erster Unterabschnitt
- Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner
- § 8
- Zweiter Unterabschnitt
- Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer, Grundsatz
- § 9
- Dritter Unterabschnitt
- Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte
- § 10 Wahl der Delegierten
- § 11 Errechnung der Zahl der Delegierten
- § 12 Wahlvorschläge für Delegierte
- § 13 Amtszeit der Delegierten
- § 14 Vorzeitige Beendigung der Amtszeit oder Verhinderung von Delegierten
- § 15 Wahl der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
- § 16 Wahl der Vertreter von Gewerkschaften in den Aufsichtsrat
- § 17 Ersatzmitglieder
- Vierter Unterabschnitt
- Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
- § 18
- Fünfter Unterabschnitt
- Nichterreichen des Geschlechteranteils durch die Wahl
- § 18a
- Sechster Unterabschnitt
- Weitere Vorschriften über das Wahlverfahren sowie über die Bestellung und Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern
- § 19 Bekanntmachung der Mitglieder des Aufsichtsrats
- § 20 Wahlschutz und Wahlkosten
- § 21 Anfechtung der Wahl von Delegierten
- § 22 Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
- § 23 Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
- § 24 Verlust der Wählbarkeit und Änderung der Zuordnung unternehmensangehöriger Aufsichtsratsmitglieder
- Dritter Abschnitt
- Innere Ordnung, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats
- § 25 Grundsatz
- § 26 Schutz von Aufsichtsratsmitgliedern vor Benachteiligung
- § 27 Vorsitz im Aufsichtsrat
- § 28 Beschlußfähigkeit
- § 29 Abstimmungen
- Dritter Teil
- Gesetzliches Vertretungsorgan
- § 30 Grundsatz
- § 31 Bestellung und Widerruf
- § 32 Ausübung von Beteiligungsrechten
- § 33 Arbeitsdirektor
- Vierter Teil
- Seeschiffahrt
- § 34
- Fünfter Teil
- Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 35
- § 36 Verweisungen
- § 37 Erstmalige Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen
- § 38
- § 39 Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen
- § 40 Übergangsregelung
- § 41 Inkrafttreten
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