LuftPersVDV 3 2017
INHALT
Dritte Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamtes zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersVDV 3 2017)
- Dritte Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamtes zur Verordnung über Luftfahrtpersonal
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Gegenstand der Sprachprüfung; Bestehen der Sprachprüfung
- § 3 Nachweis von Sprachkenntnissen
- § 4 Erstprüfung
- § 5 Verlängerungsprüfung
- § 6 Sprachprüfer
- § 7 Prüfungsprotokoll
- § 8 Sprachvermerk nach Erstprüfung; Geltungsdauer
- § 9 Sprachvermerk nach Verlängerungsprüfung; Geltungsdauer
- § 10 Nachweis von Sprachkenntnissen der Stufe 6
- § 11 Nachweis der Erstsprache
- § 12 Nachweis eines sprachlichen Studiums
- § 13 Anerkennung von Stellen für die Abnahme von Sprachprüfungen
- § 14 Prüfstellenhandbuch einer Organisation; anerkannte Organisation
- § 15 Standardisierungsgespräch und Handbuch für Einzelprüfer
- § 16 Aufsicht über anerkannte Stellen für die Abnahme von Sprachprüfungen
- § 17 Pflichten der anerkannten Stelle im Rahmen der Aufsicht
- § 18 Standardisierung
- § 19 Beschwerde über das Ergebnis einer Sprachprüfung
- § 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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