LuftPersV
INHALT
Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
- Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Erlaubnispflicht, Ausbildung und Tauglichkeit
- Unterabschnitt 1
- Allgemeines
- § 1 Erlaubnispflichtiges Personal
- § 2 Arten der Erlaubnis und Sonderregelungen der Erlaubnispflicht
- § 3 Anwendbare Vorschriften
- § 4 Mindestalter bei Erteilung der Erlaubnis
- § 5 Zuständige Stellen für die Erteilung von Erlaubnissen
- § 6 Durchführungsbestimmungen
- § 7 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
- § 8 Erteilung der Erlaubnis und mitzuführende Dokumente
- § 9 Gültigkeitsdauer von Erlaubnissen und Berechtigungen
- § 10 Voraussetzungen für die Erneuerung von Erlaubnissen und Berechtigungen
- § 11 Ausübung der Rechte aus einer Erlaubnis
- § 12 Anrechnung von im Militärdienst erworbenen Kenntnissen, Erfahrungen und Fähigkeiten
- § 13 Anerkennung von Erlaubnissen für Flugingenieure
- § 14 Anerkennung von Flugsimulationsübungsgeräten
- § 15 Widerruf, Beschränkung und Ruhen der Erlaubnis
- § 16 Voraussetzungen für die Ausbildung
- § 17 Mindestalter für den Beginn der Ausbildung
- § 18 Zuverlässigkeit
- § 19 Bewerbermeldung
- § 20 Zweifel an der Tauglichkeit oder Zuverlässigkeit
- § 21 Flugmedizinische Tauglichkeit
- § 21a Medizinische Sachverständige des Luftfahrt-Bundesamtes
- § 22 Alleinflüge
- § 23 Ausbildungsbetriebe
- § 24 Voraussetzungen für den Erwerb der Ausbildungserlaubnis
- § 25 Form der Ausbildungserlaubnis
- § 26 Zuständige Stellen für die Erteilung der Ausbildungserlaubnis
- § 26a Zuständige Stellen für die Verwaltung von Erklärungen und für die Genehmigung von Ausbildungsprogrammen von erklärten Ausbildungsorganisationen
- § 27 Antrag auf Erteilung der Ausbildungserlaubnis
- § 28 Erteilung und Umfang der Ausbildungserlaubnis
- § 29 Zulassung eines Dachverbandes als Ausbildungsbetrieb
- § 30 Beginn der Ausbildungstätigkeit
- § 31 Aufsicht über Ausbildungsbetriebe
- § 32 Rücknahme und Widerruf der Ausbildungserlaubnis
- § 33 (weggefallen)
- § 34 Fliegerärztlicher Ausschuss
- Unterabschnitt 2
- (weggefallen)
- §§ 36 bis 41 (weggefallen)
- Unterabschnitt 2
- Luftsportgeräteführer
- § 42 Fachliche Voraussetzungen
- § 42a
- § 43 Prüfung
- § 44 Erteilung und Umfang des Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer
- § 45 Gültigkeit des Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer
- § 45a Flugerfahrung bei Mitnahme von Fluggästen
- § 45b Anrechnung von Flugzeiten
- Unterabschnitt 4
- (weggefallen)
- §§ 46 bis 49 Fachliche Voraussetzungen
- Unterabschnitt 5
- (weggefallen)
- Unterabschnitt 5
- Berechtigung für Schleppflug und Passagierberechtigung für Luftsportgeräteführer
- §§ 50 bis 53 (weggefallen)
- §§ 54 bis 57 (weggefallen)
- §§ 58 bis 61 (weggefallen)
- Unterabschnitt 3
- Flugtechniker auf Hubschraubern der Polizeien des Bundes und der Länder
- § 62 Fachliche Voraussetzungen
- § 63 Prüfung
- § 64 Erteilung und Umfang des Luftfahrerscheins für Flugtechniker
- § 65 Gültigkeit des Luftfahrerscheins für Flugtechniker
- §§ 66 bis 70 (weggefallen)
- §§ 71 bis 76 (weggefallen)
- Unterabschnitt 4
- Berechtigung für Langstreckenflug
- § 77 Langstreckenflugberechtigung für Flugzeugführer
- §§ 78 bis 80 (weggefallen)
- § 81 (weggefallen)
- § 82 (weggefallen)
- § 83 (weggefallen)
- § 84 Schleppberechtigung
- § 84a Passagierberechtigung für Luftsportgeräteführer
- § 85 (weggefallen)
- § 86 (weggefallen)
- § 87
- Unterabschnitt 6
- Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftfahrtpersonal sowie zur Ausbildung an synthetischen Flugübungsgeräten
- § 88 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Flugingenieuren
- § 88a (weggefallen)
- § 89 (weggefallen)
- §§ 90 bis 93 (weggefallen)
- § 94 (weggefallen)
- § 95 (weggefallen)
- § 95a Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftsportgeräteführern
- § 96 Erteilung, Umfang, Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung der Berechtigungen
- §§ 97 und 97a (weggefallen)
- Unterabschnitt 10
- (weggefallen)
- § 98 (weggefallen)
- §§ 99 bis 103 (weggefallen)
- Abschnitt 2
- Weitere Erlaubnisse und Berechtigungen
- Unterabschnitt 1
- Prüfer von Luftfahrtgerät
- § 104 Erteilung und Umfang der Erlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgerät
- § 105 Musterberechtigung für Prüfer von Luftfahrtgerät
- § 106 Fachliche Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
- § 107 Ersetzbarkeit der Berufsausbildung
- § 108 Anrechenbarkeit praktischer Erfahrung, Ersetzbarkeit der beruflichen Tätigkeit
- § 109 Prüfung
- § 110 Gültigkeitsdauer, Verlängerung und Erneuerung der Erlaubnis
- § 111 (weggefallen)
- Unterabschnitt 2
- Freigabeberechtigtes Personal
- § 111a Fachliche Voraussetzungen, Prüfungen, Erteilung und Umfang der Erlaubnis für freigabeberechtigtes Personal
- Unterabschnitt 3
- Flugdienstberater
- § 112 Fachliche Voraussetzungen
- § 113 Prüfung
- § 114 Erteilung, Umfang und Gültigkeit des Luftfahrerscheins für Flugdienstberater
- Unterabschnitt 4
- Steuerer von Flugmodellen nach § 1 Absatz 1 Nummer 8 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung und sonstigem Luftfahrtgerät, das nach § 6 Nummer 9 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung verkehrszulassungspflichtig ist
- § 115 Fachliche Voraussetzungen, Prüfung
- § 116 Erteilung, Umfang und Gültigkeit des Ausweises für Steuerer von Flugmodellen
- Abschnitt 3
- Gemeinsame Vorschriften
- Unterabschnitt 1
- Alleinflüge zum Erwerb, zur Erweiterung oder zur Erneuerung einer Lizenz, eines Luftfahrerscheins oder einer Berechtigung
- § 117 Alleinflüge zum Erwerb, zur Erweiterung oder Erneuerung eines Luftfahrerscheins oder einer Berechtigung
- §§ 118 und 119 (weggefallen)
- Unterabschnitt 2
- Nachweis der fliegerischen und fachlichen Voraussetzungen
- § 120 Nachweis der fliegerischen Voraussetzungen
- § 121 Nachweis der theoretischen Ausbildung
- § 122 (weggefallen)
- § 123
- § 124 (weggefallen)
- § 125 Nachweis von Sprachkenntnissen
- § 125a Anerkennung einer Stelle für die Abnahme von Sprachprüfungen
- § 126 (weggefallen)
- Unterabschnitt 2a
- (weggefallen)
- § 127 (weggefallen)
- Unterabschnitt 3
- Durchführung der Prüfungen, Befähigungsüberprüfungen und Kompetenzbeurteilungen; Berücksichtigung einer theoretischen Vorbildung
- § 128 Prüfungen, Befähigungsüberprüfungen und Kompetenzbeurteilungen für Luftfahrer; Anerkennung von Prüfern
- § 128a Prüfungen für freigabeberechtigtes Personal und für Prüfer von Luftfahrtgerät; Anerkennung von Prüfern
- § 129 Berücksichtigung einer theoretischen Vorbildung
- § 130 (weggefallen)
- Unterabschnitt 4
- Zuständige Stellen, Antragstellung, Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes
- § 131 Zuständige Stellen
- § 132 Antragstellung
- § 133 Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes
- Abschnitt 4
- Ordnungswidrigkeiten und Übergangsvorschriften
- § 133a (weggefallen)
- § 134 Ordnungswidrigkeiten
- § 135 Übergangsvorschriften
- § 136
- § 137
- Anlage 1 Luftfahrerscheine (Muster 1 bis 11)
- Muster 1 (weggefallen)
- Muster 2 (weggefallen)
- Muster 3 (weggefallen)
- Muster 4 (weggefallen)
- Muster 5 Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer
- Muster 6 (weggefallen)
- Muster 7
- Muster 8 Luftfahrerschein für Flugtechniker auf Hubschraubern
- Muster 9a Ausweis für Prüfer von Luftsportgerät
- Muster 10 Luftfahrerschein für Flugdienstberater
- Muster 11 Ausweis für Steuerer von Flugmodellen und von sonstigem für die Benutzung des Luftraums bestimmten Luftfahrtgerät
- Anlage 2 (zu § 125a)
- Anlage 3 (zu § 27)
- Muster 9 (weggefallen)
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