LMEV
INHALT
Verordnung über die Durchführung der veterinärrechtlichen Kontrollen bei der Einfuhr und Durchfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs aus Drittländern sowie über die Einfuhr sonstiger Lebensmittel aus Drittländern (LMEV)
- Verordnung über die Durchführung der veterinärrechtlichen Kontrollen bei der Einfuhr und Durchfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs aus Drittländern sowie über die Einfuhr sonstiger Lebensmittel aus Drittländern (Lebensmitteleinfuhr-Verordnung - LMEV)
- Abschnitt 1
- Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2
- Vorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs, zusammengesetzte Lebensmittel und lebende Tiere
- § 3 Verfahren bei der Anzeige
- § 3a Vorlage von Schiffs- und Flugzeugmanifesten
- § 4 Lebende Tiere
- § 5 Einfuhr
- § 6 Zugelassene Drittländer und Betriebe, Bescheinigungen
- § 7 Einfuhruntersuchung
- § 8 Verfahren nach Abschluss der Einfuhruntersuchung
- § 8a Verfahren nach Abschluss der Einfuhruntersuchung für bestimmte Sendungen
- § 9 Durchfuhr
- § 10 Lagerung zur Durchfuhr bestimmter Sendungen
- § 11 Schiffsausrüster
- § 12 Anerkennung von Lagern und Registrierung von Schiffsausrüstern
- § 13 Verbote auf Grund von Schutzmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
- § 13a Verbot der Einfuhr bestimmter Lebensmittel
- § 14 Verfahren bei der Wiedereinfuhr
- Abschnitt 3
- Vorschriften für Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs
- § 15 Benennung von Eingangsorten und Einfuhrorten
- § 16 Verbote auf Grund von Schutzmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
- § 17 Amtliche Kontrollen
- Abschnitt 4
- Ausnahmeregelungen
- § 18 Ausnahmeregelungen
- Abschnitt 5
- Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- § 19 Straftaten
- § 20 Ordnungswidrigkeiten
- Anlage 1 (zu § 5 Absatz 2 Nummer 3) Lebensmittel, die nicht einer Einfuhruntersuchung nach § 7 zu unterziehen sind
- Anlage 2 (zu § 6 Absatz 1) Durch die Europäische Kommission erlassene Rechtsgrundlagen zur Auflistung von Drittländern und Betrieben in Drittländern sowie zur Festlegung von Bescheinigungen oder Mustern von Bescheinigungen
- Anlage 2a (zu § 6 Absatz 2 Satz 2)
- Anlage 3 (zu § 7 Absatz 1, § 9 Absatz 1 Satz 1, § 10 Absatz 2 und § 11 Absatz 3 Satz 1) Durchführung der Nämlichkeitskontrolle
- Anlage 4 (zu § 7 Absatz 1, § 8 Absatz 3 und 4, § 9 Absatz 5 Satz 3 und § 10 Absatz 5) Durchführung der Warenuntersuchung
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