LederGerbAusbV
INHALT
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik* (LederGerbAusbV)
- Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik* (Lederherstellungs- und Gerbereitechnikausbildungsverordnung - LederGerbAusbV)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2 Dauer der Berufsausbildung
- § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- § 5 Ausbildungsplan
- § 6 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
- Abschnitt 2
- Abschluss- und Gesellenprüfung
- § 7 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 8 Inhalt von Teil 1
- § 9 Prüfungsbereiche von Teil 1
- § 10 Prüfungsbereich Blößenherstellung und Trocknung von Leder
- § 11 Prüfungsbereich Technologie der Blößenherstellung und der Gerbung
- § 12 Inhalt von Teil 2
- § 13 Prüfungsbereiche von Teil 2
- § 14 Prüfungsbereich Nasszurichtungs- und Zurichtungsprozesse
- § 15 Prüfungsbereich Technologie der Nasszurichtung und Zurichtung
- § 16 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung
- Abschnitt 3
- Schlussvorschriften
- § 18 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- § 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik
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