KWGVermV
INHALT
Verordnung über die vertraglich gebundenen Vermittler und das öffentliche Register nach § 2 Abs. 10 Satz 5 des Kreditwesengesetzes *) (KWGVermV)
- Verordnung über die vertraglich gebundenen Vermittler und das öffentliche Register nach § 2 Absatz 10 Satz 5 des Kreditwesengesetzes und nach § 3 Absatz 2 Satz 5 des Wertpapierinstitutsgesetzes (KWG-WpIG-Vermittlerverordnung - KWGWpIGVermV)
- Eingangsformel
- § 1 Einreichung der Anzeigen
- § 2 Inhalt der Anzeigen
- § 3 Bestätigung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit
- § 4 Inhalt des Registers
- § 5 Verantwortlichkeit
- § 6 Einsichtnahme in das Register
- § 7 Dauer der Einsehbarkeit
- § 8 (weggefallen)
- § 9 Inkrafttreten
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