KrWG
INHALT
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Inhaltsübersicht
- Teil 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Zweck des Gesetzes
- § 2 Geltungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Nebenprodukte
- § 5 Ende der Abfalleigenschaft
- Teil 2
- Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- Abschnitt 1
- Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung
- § 6 Abfallhierarchie
- Abschnitt 2
- Kreislaufwirtschaft
- § 7 Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft
- § 7a Chemikalien- und Produktrecht
- § 8 Rangfolge und Hochwertigkeit der Verwertungsmaßnahmen
- § 9 Getrennte Sammlung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung
- § 9a Vermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle
- § 10 Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft
- § 11 Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme
- § 12 Qualitätssicherung im Bereich der Bioabfälle und Klärschlämme
- § 13 Pflichten der Anlagenbetreiber
- § 14 Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung
- Abschnitt 3
- Abfallbeseitigung
- § 15 Grundpflichten der Abfallbeseitigung
- § 16 Anforderungen an die Abfallbeseitigung
- Abschnitt 4
- Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter
- § 17 Überlassungspflichten
- § 18 Anzeigeverfahren für Sammlungen
- § 19 Duldungspflichten bei Grundstücken
- § 20 Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- § 21 Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen
- § 22 Beauftragung Dritter
- Teil 3
- Produktverantwortung
- § 23 Produktverantwortung
- § 24 Anforderungen an Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen, Beratung, Information und Obhutspflicht
- § 25 Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt; Obhutspflicht
- § 26 Freiwillige Rücknahme, Wahrnehmung der Produktverantwortung
- § 26a Freistellung von Nachweispflichten bei freiwilliger Rücknahme gefährlicher Abfälle
- § 27 Besitzerpflichten nach Rücknahme
- Teil 4
- Planungsverantwortung
- Abschnitt 1
- Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung
- § 28 Ordnung der Abfallbeseitigung
- § 29 Durchführung der Abfallbeseitigung
- Abschnitt 2
- Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme
- § 30 Abfallwirtschaftspläne
- § 31 Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen
- § 32 Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen, Unterrichtung der Öffentlichkeit
- § 33 Abfallvermeidungsprogramme
- Abschnitt 3
- Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden
- § 34 Erkundung geeigneter Standorte
- § 35 Planfeststellung und Genehmigung
- § 36 Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen
- § 37 Zulassung des vorzeitigen Beginns
- § 38 Planfeststellungsverfahren und weitere Verwaltungsverfahren
- § 39 Bestehende Abfallbeseitigungsanlagen
- § 40 Stilllegung
- § 41 Emissionserklärung
- § 42 Zugang zu Informationen
- § 43 Anforderungen an Deponien
- § 44 Kosten der Ablagerung von Abfällen
- Teil 5
- Absatzförderung und Abfallberatung
- § 45 Pflichten der öffentlichen Hand
- § 46 Abfallberatungspflicht
- Teil 6
- Überwachung
- § 47 Allgemeine Überwachung
- § 48 Abfallbezeichnung, gefährliche Abfälle
- § 49 Registerpflichten
- § 50 Nachweispflichten
- § 51 Überwachung im Einzelfall
- § 52 Anforderungen an Nachweise und Register
- § 53 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
- § 54 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen
- § 55 Kennzeichnung der Fahrzeuge
- Teil 7
- Entsorgungsfachbetriebe
- § 56 Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben
- § 57 Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften
- Teil 8
- Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
- § 58 Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
- § 59 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall
- § 60 Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall
- § 61 Anforderungen an Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
- Teil 9
- Schlussbestimmungen
- § 62 Anordnungen im Einzelfall
- § 63 Geheimhaltung und Datenschutz
- § 64 Elektronische Kommunikation
- § 65 Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union
- § 66 Vollzug im Bereich der Bundeswehr
- § 67 Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen
- § 68 Anhörung beteiligter Kreise
- § 69 Bußgeldvorschriften
- § 70 Einziehung
- § 71 Ausschluss abweichenden Landesrechts
- § 72 Übergangsvorschrift
- Anlage 1 Beseitigungsverfahren
- Anlage 2 Verwertungsverfahren
- Anlage 3 Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik
- Anlage 4 Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen nach § 33
- Anlage 5 (zu § 6 Absatz 3) Beispiele für wirtschaftliche Instrumente und andere Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Anwendung der Abfallhierarchie
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