KraftstoffLBV
INHALT
Verordnung über Lieferbeschränkungen für Kraftstoff in einer Versorgungskrise (KraftstoffLBV)
- Verordnung über Lieferbeschränkungen für Kraftstoff in einer Versorgungskrise (Kraftstoff-Lieferbeschränkungs-Verordnung - KraftstoffLBV)
- Eingangsformel
- 1. Abschnitt
- Liefer- und Bezugsbeschränkungen für Kraftstoffe
- § 1 Liefer- und Bezugsbeschränkungen
- § 2 Beginn der Liefer- und Bezugsbeschränkungen
- § 3 Geltungsdauer von Bezugscheinen
- 2. Abschnitt
- Zuteilung von Bezugscheinen auf Antrag für bestimmten Bedarf
- § 4 Bedarf, für den Bezugscheine zugeteilt werden
- § 5 Zuteilungskürzungen durch Verordnung
- § 6 Antragsberechtigte
- 3. Abschnitt
- Verfahrensvorschriften zu den §§ 4 bis 6
- § 7 Anträge von Privatpersonen
- § 8 Anträge von Gewerbetreibenden, Landwirten, freiberuflich Tätigen sowie für sonstigen beruflichen Bedarf
- § 9 Anträge der öffentlichen Hand
- § 10 Antragszeiträume
- § 11 Vorabausgabe von Bezugscheinen
- 4. Abschnitt
- Ausgabe von Bezugscheinen unabhängig vom Bedarf
- § 12 Grundmenge für Kraftfahrzeuge
- § 13 Ausgabe von Bezugscheinen über die Grundmenge
- 5. Abschnitt
- Zuständigkeiten
- § 14 Zuständige Stellen
- 6. Abschnitt
- Zuteilung von Kraftstoff für auswärtige Kraftfahrzeuge sowie in sonstigen besonderen Fällen
- § 15 Zuteilung für außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zugelassene Kraftfahrzeuge
- § 16 Bezugscheine für Vertretungen anderer Staaten, internationale Organisationen und verbündete Streitkräfte
- 7. Abschnitt
- Vorschriften für Kraftstoffhändler
- § 17 Lieferpflicht
- § 18 Ablieferung von Bezugscheinen
- § 19 Abgabe und Bezug von Kraftstoff zwischen Kraftstoffhändlern
- 8. Abschnitt
- Ordnungswidrigkeiten
- § 20 Ordnungswidrigkeiten
- 9. Abschnitt
- Schlußvorschriften
- § 21 (weggefallen)
- § 22 Inkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
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