KonsVerCHEV
INHALT
Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (KonsVerCHEV)
- Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Deutsch-Schweizerische Konsultationsvereinbarungsverordnung - KonsVerCHEV)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeines
- § 1 Abkommen
- § 2 Anwendungsbereich
- Abschnitt 2
- Schenkungen
- § 3 Schenkungen von Geschäftsbetrieben
- Abschnitt 3
- Grenzgängerbesteuerung (Artikel 15a des Abkommens)
- § 4 Ansässigkeit
- § 5 Ansässigkeitsbescheinigung
- § 6 Arbeitsort
- § 7 Geringfügige Arbeitsverhältnisse
- § 8 Nichtrückkehrtage
- § 9 Kürzung der 60-Tage-Grenze
- § 10 Bescheinigung über die Nichtrückkehrtage
- § 11 Bemessungsgrundlage und -zeitraum
- § 12 Ansässigkeitsstaat Deutschland
- § 13 Grundsätze der Steuerberechnung
- § 14 Nach amtlichen Vorgaben ermittelte Lohnsteuer ist niedriger als 4,5 Prozent
- § 15 Verpflichtung zur Änderung der Abzugsteuer
- § 16 Nachweis der Bruttovergütungen
- § 17 Verschiedene Sonderfälle
- § 18 Abwanderer in die Schweiz (Artikel 4 Absatz 4 des Abkommens)
- Abschnitt 4
- Leitende Angestellte, Drittstaateneinkünfte
- § 19 Besteuerung leitender Angestellter
- § 20 Arbeitnehmer mit Einkünften aus Drittstaaten
- Abschnitt 5
- Sonstige Anwendungsfälle
- § 21 Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten oder an Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebende Lebenspartner
- § 22 Betriebliche Veräußerungsrenten
- § 23 Nachfolgeunternehmen der Regiebetriebe nach Artikel 19 Absatz 3 des Abkommens
- § 24 Arbeitnehmer-Abfindungen
- Abschnitt 6
- Schlussbestimmungen
- § 25 Anwendungsregelung
- § 26 Inkrafttreten
- Schlussformel
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