KonjV 2
INHALT
Zweite Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen (KonjV 2)
- Zweite Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen
- Eingangsformel
- § 1 Vorübergehender Ausschluß der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und bei zum Anlagevermögen gehörenden Gebäuden mit Ausnahme der Wohngebäude
- § 2 Anwendung im Land Berlin
- § 3 Inkrafttreten
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