JVEG
INHALT
Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG)
- Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Geltungsbereich und Anspruchsberechtigte
- § 2 Geltendmachung und Erlöschen des Anspruchs, Verjährung
- § 3 Vorschuss
- § 4 Gerichtliche Festsetzung und Beschwerde
- § 4a Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- § 4b Elektronische Akte, elektronisches Dokument
- § 4c Rechtsbehelfsbelehrung
- Abschnitt 2
- Gemeinsame Vorschriften
- § 5 Fahrtkostenersatz
- § 6 Entschädigung für Aufwand
- § 7 Ersatz für sonstige Aufwendungen
- Abschnitt 3
- Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern
- § 8 Grundsatz der Vergütung
- § 8a Wegfall oder Beschränkung des Vergütungsanspruchs
- § 9 Honorare für Sachverständige und für Dolmetscher
- § 10 Honorar für besondere Leistungen
- § 11 Honorar für Übersetzer
- § 12 Ersatz für besondere Aufwendungen
- § 13 Besondere Vergütung
- § 14 Vereinbarung der Vergütung
- Abschnitt 4
- Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern
- § 15 Grundsatz der Entschädigung
- § 16 Entschädigung für Zeitversäumnis
- § 17 Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung
- § 18 Entschädigung für Verdienstausfall
- Abschnitt 5
- Entschädigung von Zeugen und Dritten
- § 19 Grundsatz der Entschädigung
- § 20 Entschädigung für Zeitversäumnis
- § 21 Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung
- § 22 Entschädigung für Verdienstausfall
- § 23 Entschädigung Dritter
- Abschnitt 6
- Schlussvorschriften
- § 24 Übergangsvorschrift
- § 25 Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes
- Anlage 1 (zu § 9 Absatz 1 Satz 1)
- Anlage 2 (zu § 10 Absatz 1 Satz 1)
- Anlage 3 (zu § 23 Abs. 1)
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