IRG
INHALT
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
- Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
- Inhaltsübersicht
- Erster Teil
- Anwendungsbereich
- § 1 Anwendungsbereich
- Zweiter Teil
- Auslieferung an das Ausland
- § 2 Grundsatz
- § 3 Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung
- § 4 Akzessorische Auslieferung
- § 5 Gegenseitigkeit
- § 6 Politische Straftaten, politische Verfolgung
- § 7 Militärische Straftaten
- § 8 Todesstrafe
- § 9 Konkurrierende Gerichtsbarkeit
- § 9a Auslieferung und Verfahren vor internationalen Strafgerichtshöfen
- § 10 Auslieferungsunterlagen
- § 11 Spezialität
- § 12 Bewilligung der Auslieferung
- § 13 Sachliche Zuständigkeit
- § 14 Örtliche Zuständigkeit
- § 15 Auslieferungshaft
- § 16 Vorläufige Auslieferungshaft
- § 17 Auslieferungshaftbefehl
- § 18 Fahndungsmaßnahmen
- § 19 Vorläufige Festnahme
- § 20 Bekanntgabe
- § 21 Verfahren nach Ergreifung auf Grund eines Auslieferungshaftbefehls
- § 22 Verfahren nach vorläufiger Festnahme
- § 23 Entscheidung über Einwendungen des Verfolgten
- § 24 Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls
- § 25 Aussetzung des Vollzugs des Auslieferungshaftbefehls
- § 26 Haftprüfung
- § 27 Vollzug der Haft
- § 28 Vernehmung des Verfolgten
- § 29 Antrag auf Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung
- § 30 Vorbereitung der Entscheidung
- § 31 Durchführung der mündlichen Verhandlung
- § 32 Entscheidung über die Zulässigkeit
- § 33 Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit
- § 34 Haft zur Durchführung der Auslieferung
- § 35 Erweiterung der Auslieferungsbewilligung
- § 36 Weiterlieferung
- § 37 Vorübergehende Auslieferung
- § 38 Herausgabe von Gegenständen im Auslieferungsverfahren
- § 39 Beschlagnahme und Durchsuchung
- § 40 Rechtsbeistand
- § 41 Vereinfachte Auslieferung
- § 42 Anrufung des Bundesgerichtshofes
- Dritter Teil
- Durchlieferung
- § 43 Zulässigkeit der Durchlieferung
- § 44 Zuständigkeit
- § 45 Durchlieferungsverfahren
- § 46 Durchlieferung bei vorübergehender Auslieferung
- § 47 Unvorhergesehene Zwischenlandung bei Beförderung auf dem Luftweg
- Vierter Teil
- Rechtshilfe durch Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse
- § 48 Grundsatz
- § 49 Weitere Voraussetzungen der Zulässigkeit
- § 50 Sachliche Zuständigkeit
- § 51 Örtliche Zuständigkeit
- § 52 Vorbereitung der Entscheidung
- § 53 Rechtsbeistand
- § 54 Umwandlung der ausländischen Sanktion
- § 54a Vollstreckung langer freiheitsentziehender Sanktionen
- § 55 Entscheidung über die Vollstreckbarkeit
- § 56 Bewilligung der Rechtshilfe
- § 56a Entschädigung der verletzten Person
- § 56b Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
- § 57 Vollstreckung
- § 57a Kosten der Vollstreckung
- § 58 Sicherung der Vollstreckung
- Fünfter Teil
- Sonstige Rechtshilfe
- § 59 Zulässigkeit der Rechtshilfe
- § 60 Leistung der Rechtshilfe
- § 61 Gerichtliche Entscheidung
- § 61a Datenübermittlung ohne Ersuchen
- § 61b Gemeinsame Ermittlungsgruppen
- § 61c Audiovisuelle Vernehmung
- § 62 Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein ausländisches Verfahren
- § 63 Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein ausländisches Verfahren
- § 64 Durchbeförderung von Zeugen
- § 65 Durchbeförderung zur Vollstreckung
- § 66 Herausgabe von Gegenständen
- § 67 Beschlagnahme und Durchsuchung
- § 67a Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen
- Sechster Teil
- Ausgehende Ersuchen
- § 68 Rücklieferung
- § 69 Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein deutsches Verfahren
- § 70 Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein deutsches Verfahren
- § 71 Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland
- § 71a Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
- § 72 Bedingungen
- Siebenter Teil
- Gemeinsame Vorschriften
- Abschnitt 1
- Allgemeine Regelungen
- § 73 Grenze der Rechtshilfe
- § 74 Zuständigkeit des Bundes
- § 74a Internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen
- § 75 Kosten
- § 76 Gegenseitigkeitszusicherung
- § 77 Anwendung anderer Verfahrensvorschriften
- § 77a Elektronische Kommunikation und Aktenführung
- § 77b Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 2
- Schutz personenbezogener Daten im Rechtshilfeverkehr
- § 77c Anwendungsbereich
- § 77d Übermittlung personenbezogener Daten
- § 77e Prüf-, Informations- und Protokollierungspflichten der übermittelnden Stelle
- § 77f Verfahren bei Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses
- § 77g Zustimmung zur Weiterleitung personenbezogener Daten
- § 77h Verwendung von übermittelten personenbezogenen Daten
- Achter Teil
- Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Abschnitt 1
- Allgemeine Regelungen
- § 78 Vorrang des Achten Teils
- § 79 Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Vorabentscheidung
- Abschnitt 2
- Auslieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
- § 80 Auslieferung deutscher Staatsangehöriger
- § 81 Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung
- § 82 Nichtanwendung von Vorschriften
- § 83 Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen
- § 83a Auslieferungsunterlagen
- § 83b Bewilligungshindernisse
- § 83c Verfahren und Fristen
- § 83d Entlassung des Verfolgten
- § 83e Vernehmung des Verfolgten
- Abschnitt 3
- Durchlieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
- § 83f Durchlieferung
- § 83g Beförderung auf dem Luftweg
- Abschnitt 4
- Ausgehende Ersuchen um Auslieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
- § 83h Spezialität
- § 83i Unterrichtung über Fristverzögerungen
- § 83j Rechtsbeistand
- Neunter Teil
- Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Abschnitt 1
- Freiheitsentziehende Sanktionen
- Unterabschnitt 1
- Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland
- § 84 Grundsatz
- § 84a Voraussetzungen der Zulässigkeit
- § 84b Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen
- § 84c Unterlagen
- § 84d Bewilligungshindernisse
- § 84e Vorläufige Bewilligungsentscheidung
- § 84f Gerichtliches Verfahren
- § 84g Gerichtliche Entscheidung
- § 84h Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
- § 84i Spezialität
- § 84j Sicherung der Vollstreckung
- § 84k Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung
- § 84l Durchbeförderung zur Vollstreckung
- § 84m Durchbeförderungsverfahren
- § 84n Durchbeförderung auf dem Luftweg
- Unterabschnitt 2
- Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
- § 85 Vorläufige Bewilligungsentscheidung
- § 85a Gerichtliches Verfahren
- § 85b Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person
- § 85c Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde
- § 85d Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
- § 85e Inländisches Vollstreckungsverfahren
- § 85f Sicherung der weiteren Vollstreckung
- Abschnitt 2
- Geldsanktionen
- Unterabschnitt 1
- Allgemeine Regelungen
- § 86 Vorrang
- Unterabschnitt 2
- Eingehende Ersuchen
- § 87 Grundsatz
- § 87a Vollstreckungsunterlagen
- § 87b Zulässigkeitsvoraussetzungen
- § 87c Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung
- § 87d Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung
- § 87e Rechtsbeistand
- § 87f Bewilligung der Vollstreckung
- § 87g Gerichtliches Verfahren
- § 87h Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch oder auf Antrag des Betroffenen
- § 87i Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung
- § 87j Rechtsbeschwerde
- § 87k Zulassung der Rechtsbeschwerde
- § 87l Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte
- § 87m Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister
- § 87n Vollstreckung
- § 87o Übergangsvorschrift für Verfahren nach § 87f Absatz 5 und § 87i Absatz 3
- Unterabschnitt 3
- Ausgehende Ersuchen
- § 87p Grundsatz
- § 87q Inländisches Vollstreckungsverfahren; Ruhen der Verjährung
- Abschnitt 3
- Einziehung
- § 88 Grundsatz
- § 88a Voraussetzungen der Zulässigkeit
- § 88b Unterlagen
- § 88c Ablehnungsgründe
- § 88d Verfahren
- § 88e Vollstreckung
- § 88f Aufteilung der Erträge
- § 89 Sicherstellungsmaßnahmen
- § 90 Ausgehende Ersuchen
- Abschnitt 4
- Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen
- Unterabschnitt 1
- Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland
- § 90a Grundsatz
- § 90b Voraussetzungen der Zulässigkeit
- § 90c Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen
- § 90d Unterlagen
- § 90e Bewilligungshindernisse
- § 90f Vorläufige Bewilligungsentscheidung
- § 90g Gerichtliches Verfahren
- § 90h Gerichtliche Entscheidung
- § 90i Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
- § 90j Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung
- § 90k Überwachung der verurteilten Person
- Unterabschnitt 2
- Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
- § 90l Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung
- § 90m Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person
- § 90n Inländisches Vollstreckungsverfahren
- Abschnitt 5
- Überwachung von Maßnahmen zur Vermeidung von Untersuchungshaft
- § 90o Grundsatz
- § 90p Voraussetzungen der Zulässigkeit
- § 90q Unterlagen
- § 90r Bewilligungshindernisse
- § 90s Vorläufige Bewilligungsentscheidung
- § 90t Gerichtliches Verfahren
- § 90u Gerichtliche Zulässigkeitsentscheidung
- § 90v Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
- § 90w Durchführung der Überwachung
- § 90x Erneuerte und geänderte Maßnahmen
- § 90y Abgabe der Überwachung
- § 90z Rücknahme der Überwachungsabgabe
- Zehnter Teil
- Sonstiger Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Abschnitt 1
- Allgemeine Regelungen
- § 91 Vorrang des Zehnten Teils
- Abschnitt 2
- Europäische Ermittlungsanordnung
- § 91a Grundsatz
- § 91b Voraussetzungen der Zulässigkeit
- § 91c Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen für besondere Formen der Rechtshilfe
- § 91d Unterlagen
- § 91e Bewilligung; Bewilligungshindernisse; Aufschub der Bewilligung
- § 91f Rückgriff auf andere Ermittlungsmaßnahmen
- § 91g Fristen
- § 91h Erledigung des Ersuchens
- § 91i Rechtsbehelfe; Aufschub der Übermittlung von Beweismitteln
- § 91j Ausgehende Ersuchen
- Abschnitt 3
- Besondere Formen der Rechtshilfe
- § 92 Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 92a Inhalt des Ersuchens
- § 92b Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Informationen einschließlich personenbezogener Daten
- § 92c Datenübermittlung ohne Ersuchen
- § 92d Örtliche Zuständigkeit für Ersuchen um Überwachung des Telekommunikationsverkehrs ohne technische Hilfe; Verordnungsermächtigung
- § 93 Gemeinsame Ermittlungsgruppen
- § 94 Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung
- § 95 Sicherungsunterlagen
- § 96 Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung von Sicherstellungsmaßnahmen
- Elfter Teil
- Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EU) 2018/1805 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen
- § 96a Grundsatz
- § 96b Zuständigkeit und Verfahren für eingehende Ersuchen
- § 96c Vollstreckung
- § 96d Rechtsbehelf
- § 96e Ausgehende Ersuchen
- § 97 (weggefallen)
- Zwölfter Teil
- Schutz personenbezogener Daten im Rechtshilfeverkehr innerhalb der Europäischen Union und mit den Schengen-assoziierten Staaten
- § 97a Anwendungsbereich
- § 97b Übermittlung personenbezogener Daten
- § 97c Prüf-, Informations- und Protokollierungspflichten der übermittelnden Stelle
- Dreizehnter Teil
- Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr mit der Republik Island und dem Königreich Norwegen
- § 98 Vorrang des Dreizehnten Teils
- § 99 Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung
- Vierzehnter Teil
- Schlussvorschriften
- § 100 Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung
- § 101 Übergangsvorschrift für Ersuchen, die auf einer Abwesenheitsentscheidung beruhen
- § 102 Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen
- § 103 Übergangsvorschrift für Ersuchen um sonstige Rechtshilfe
- § 104 Gleichstellung von ausländischen mit inländischen Amtsträgern bei Amtshandlungen in der Bundesrepublik Deutschland
- § 105 Ausgleich von Schäden
- § 106 Einschränkung von Grundrechten
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