IntGüRVG
INHALT
Internationales Güterrechtsverfahrensgesetz (IntGüRVG)
- Internationales Güterrechtsverfahrensgesetz (IntGüRVG)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Anwendungsbereich; allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften
- Abschnitt 2
- Bürgerliche Streitigkeiten
- § 3 Örtliche Zuständigkeiten; Rechtsverordnung
- Abschnitt 3
- Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln; Anerkennungsfeststellung
- Unterabschnitt 1
- Vollstreckbarkeit ausländischer Titel
- § 4 Zuständigkeit; Rechtsverordnung
- § 5 Zulassung zur Zwangsvollstreckung; Antragstellung
- § 6 Verfahren
- § 7 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen
- § 8 Entscheidung
- § 9 Vollstreckungsklausel
- § 10 Bekanntgabe der Entscheidung
- Unterabschnitt 2
- Beschwerde; Rechtsbeschwerde
- § 11 Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde
- § 12 Beschwerdeverfahren und Entscheidung über die Beschwerde
- § 13 Rechtsbeschwerde
- § 14 Entscheidung über die Rechtsbeschwerde
- Unterabschnitt 3
- Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung
- § 15 Einwände gegen die Beschränkung auf Maßregeln zur Sicherung
- § 16 Sicherheitsleistung durch den Schuldner
- § 17 Versteigerung beweglicher Sachen
- § 18 Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen
- § 19 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung
- § 20 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung
- Unterabschnitt 4
- Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung
- § 21 Verfahren
- § 22 Kostenentscheidung
- Unterabschnitt 5
- Vollstreckungsabwehrklage; besonderes Aufhebungs- und Änderungsverfahren; Schadensersatz
- § 23 Vollstreckungsabwehrklage
- § 24 Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels
- § 25 Verfahren nach Aufhebung oder Änderung einer anerkannten ausländischen Entscheidung
- § 26 Schadensersatzpflicht des Gläubigers
- Unterabschnitt 6
- Entscheidungen deutscher Gerichte zu inländischen Titeln; Mahnverfahren
- § 27 Bescheinigungen zu inländischen Titeln
- § 28 Ergänzung und Berichtigung inländischer Entscheidungen zur Geltendmachung im Ausland
- § 29 Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland
- § 30 Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland
- Abschnitt 4
- Authentizität von Urkunden
- § 31 Authentizität einer deutschen öffentlichen Urkunde
- § 32 Aussetzung des inländischen Verfahrens
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