HSeeZG
INHALT
Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zur Durchführung von Sanktionsrecht der Vereinten Nationen und über die internationale strafrechtliche Zusammenarbeit auf Hoher See (HSeeZG)
- Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zur Durchführung von Sanktionsrecht der Vereinten Nationen und über die internationale strafrechtliche Zusammenarbeit auf Hoher See (Hohe-See-Zusammenarbeitsgesetz - HSeeZG)
- Teil 1
- Abschnitt 1
- Internationale Zusammenarbeit zur Durchführung von Sanktionsrecht der Vereinten Nationen, Flaggenstaatszustimmung
- § 1 Ausgehende Ersuchen
- § 2 Eingehende Ersuchen
- Abschnitt 2
- Strafrechtliche Zusammenarbeit auf Hoher See
- § 3 Befugnisse des Kapitäns nach dem Übereinkommen vom 10. März 1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt (SUA-Übereinkommen) und dem Protokoll vom 14. Oktober 2005 zu diesem Übereinkommen (SUA-Änderungsprotokoll)
- § 4 Rechtshilfeersuchen nach dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und zu dem Protokoll von 1978 zu diesem Übereinkommen
- § 5 Rechtshilfeersuchen in Strafsachen
- Teil 2
- Abschnitt 1
- Gemeinsame Regelungen
- § 6 Entschädigung
- § 7 Datenverarbeitung
- Abschnitt 2
- Schlussbestimmungen
- § 8 Verordnungsermächtigung
- § 9 Bußgeldvorschriften
- § 10 Anwendungsklausel
- § 11 Unberührtheitsklausel
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