GntVDDVCSVDV
INHALT
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit – (GntVDDVCSVDV)
- Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit – (GntVDDVCSVDV)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Studium
- § 1a Allgemeine Voraussetzung für die Zulässigkeit von Abweichungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
- § 2 Ziele des Studiums
- § 3 Dienstbehörde
- § 4 Ausbildungsbehörden
- § 5 Dienstaufsicht
- § 6 Erholungsurlaub
- § 7 Nachteilsausgleich
- § 8 Mitwirkungspflichten der Studierenden
- § 9 Bewertung der Leistungen im Studium und in den Prüfungen
- Abschnitt 2
- Auswahlverfahren
- § 10 Zweck und Durchführung des Auswahlverfahrens
- § 11 Zulassung zum Auswahlverfahren
- § 12 Auswahlkommission
- § 13 Teile des Auswahlverfahrens
- § 14 Festlegungen der Hochschule
- § 15 Schriftlicher Teil
- § 16 Bestehen des schriftlichen Teils und Rangfolge
- § 17 Zulassung zum mündlichen Teil
- § 18 Mündlicher Teil
- § 19 Bestehen des mündlichen Teils
- § 20 Gesamtergebnis und Rangfolge
- § 21 Täuschung
- Abschnitt 3
- Studium
- Unterabschnitt 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 22 Dauer und Gliederung des Studiums
- § 23 Vertiefungsrichtung
- § 24 Module
- § 25 Modulhandbuch
- Unterabschnitt 2
- Fachstudien
- § 26 Module des Grundstudiums
- § 27 Module des Hauptstudiums I
- § 28 Module des Hauptstudiums II
- § 29 Qualitätsmanagement
- Unterabschnitt 3
- Berufspraktische Studienzeiten
- § 30 Gliederung, Organisation und Durchführung
- § 31 Spezialmodule
- § 32 Ausbildungsleitung
- § 33 Ausbildende
- § 34 Ausbildungsplan
- § 35 Bewertung der Praktika
- § 36 Rangpunktzahl der Praktika
- Abschnitt 4
- Laufbahnprüfung
- Unterabschnitt 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 37 Diplomprüfung
- § 38 Bestandteile der Laufbahnprüfung
- § 39 Zuständigkeiten
- § 40 Durchführung der Modulprüfungen
- § 41 Durchführung der Klausuren
- § 42 Multiple-Choice-Aufgaben
- § 43 Prüfende
- § 44 Abweichende Bewertungen
- Unterabschnitt 2
- Zwischenprüfung
- § 45 Zweck
- § 46 Gegenstände der Zwischenprüfung
- § 47 Prüfende für die Zwischenprüfung
- § 48 Zulassung zu den Modulprüfungen der Zwischenprüfung des zweiten Semesters
- § 49 Rangpunktzahl für die Zwischenprüfung
- § 50 Bestehen der Zwischenprüfung
- § 51 Zwischenprüfungszeugnis
- § 52 Bescheid über die nicht bestandene Zwischenprüfung
- § 53 Wiederholung der Zwischenprüfung
- Unterabschnitt 3
- Modulprüfungen des Hauptstudiums
- § 54 Gegenstand der Modulprüfungen des Hauptstudiums
- § 55 Prüfende für die Modulprüfungen des Hauptstudiums
- § 56 Bestehen der Modulprüfungen des Hauptstudiums
- § 57 Rangpunktzahl der Modulprüfungen des Hauptstudiums
- § 58 Wiederholung einer Modulprüfung des Hauptstudiums
- Unterabschnitt 4
- Diplomarbeit
- § 59 Zweck der Diplomarbeit
- § 60 Bestandteile der Diplomarbeit
- § 61 Thema und Bearbeitungszeit der Diplomarbeit
- § 62 Formale Anforderungen an die schriftliche Ausarbeitung
- § 63 Prüfende für die Diplomarbeit
- § 64 Betreuung und Freistellung bei der schriftlichen Ausarbeitung
- § 65 Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung
- § 66 Zulassung zu Präsentation und Disputation
- § 67 Zweck der Präsentation und der Disputation
- § 68 Durchführung der Präsentation und der Disputation
- § 69 Zuhörerinnen und Zuhörer bei der Präsentation und der Disputation
- § 70 Bewertung, Rangpunktzahl und Note der Diplomarbeit
- § 71 Protokoll zu Präsentation und Disputation
- § 72 Bestehen der Diplomarbeit
- § 73 Wiederholung der Diplomarbeit
- Unterabschnitt 5
- Bestehen der Laufbahnprüfung, Abschlusszeugnis, Bescheid über die nicht bestandene Laufbahnprüfung
- § 74 Bestehen der Laufbahnprüfung und Abschlussnote
- § 75 Abschlusszeugnis und Diplomurkunde
- § 76 Bescheid über die nicht bestandene Prüfung
- Unterabschnitt 6
- Weitere Prüfungsvorschriften
- § 77 Verhinderung
- § 78 Täuschung, Ordnungsverstoß
- § 79 Prüfungsakte und Einsichtnahme
- Abschnitt 5
- Anerkennung anderer Studienleistungen
- § 80 Anerkennung von Studienleistungen und Prüfungsleistungen
- Abschnitt 6
- Schlussvorschrift
- § 81 Inkrafttreten
Feedback