GewAbfV
INHALT
Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen 1 (GewAbfV)
- Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen1 (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2
- Gewerbliche Siedlungsabfälle
- § 3 Getrennte Sammlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling von gewerblichen Siedlungsabfällen
- § 4 Vorbehandlung von gewerblichen Siedlungsabfällen
- § 5 Gemeinsame Erfassung und Entsorgung von Kleinmengen
- § 6 Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen
- § 7 Überlassung von gewerblichen Siedlungsabfällen, die nicht verwertet werden
- Abschnitt 3
- Bau- und Abbruchabfälle
- § 8 Getrennte Sammlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen
- § 9 Vorbehandlung und Aufbereitung von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen
- Abschnitt 4
- Gemeinsame Vorschriften
- § 10 Eigenkontrolle bei Vorbehandlungsanlagen
- § 11 Fremdkontrolle bei Vorbehandlungsanlagen
- § 12 Betriebstagebuch
- § 13 Ordnungswidrigkeiten
- § 14 Übergangsvorschrift
- § 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage (zu § 6 Absatz 1 Satz 1) Technische Mindestanforderungen für Vorbehandlungsanlagen
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