GeschGehG
INHALT
Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)
- Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeines
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Erlaubte Handlungen
- § 4 Handlungsverbote
- § 5 Ausnahmen
- Abschnitt 2
- Ansprüche bei Rechtsverletzungen
- § 6 Beseitigung und Unterlassung
- § 7 Vernichtung; Herausgabe; Rückruf; Entfernung und Rücknahme vom Markt
- § 8 Auskunft über rechtsverletzende Produkte; Schadensersatz bei Verletzung der Auskunftspflicht
- § 9 Anspruchsausschluss bei Unverhältnismäßigkeit
- § 10 Haftung des Rechtsverletzers
- § 11 Abfindung in Geld
- § 12 Haftung des Inhabers eines Unternehmens
- § 13 Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung
- § 14 Missbrauchsverbot
- Abschnitt 3
- Verfahren in Geschäftsgeheimnisstreitsachen
- § 15 Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung
- § 16 Geheimhaltung
- § 17 Ordnungsmittel
- § 18 Geheimhaltung nach Abschluss des Verfahrens
- § 19 Weitere gerichtliche Beschränkungen
- § 20 Verfahren bei Maßnahmen nach den §§ 16 bis 19
- § 21 Bekanntmachung des Urteils
- § 22 Streitwertbegünstigung
- Abschnitt 4
- Strafvorschriften
- § 23 Verletzung von Geschäftsgeheimnissen
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