GeolDG
INHALT
Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (GeolDG)
- Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz - GeolDG)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Kapitel 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Zweck des Gesetzes
- § 2 Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Anwendung des Geodatenzugangsgesetzes und des Umweltinformationsgesetzes
- Kapitel 2
- Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde
- § 5 Aufgaben der zuständigen Behörde
- § 6 Betretensrecht für die staatliche geologische Landesaufnahme; Betretensrecht zur Verhütung geologischer Gefahren; Zutritt zu geologischen Untersuchungen Dritter
- § 7 Wiederherstellungspflicht und Haftung
- Kapitel 3
- Übermittlung geologischer Daten an die zuständige Behörde
- Abschnitt 1
- Anzeige geologischer Untersuchungen; Übermittlung geologischer Daten
- § 8 Anzeige geologischer Untersuchungen und Übermittlung von Nachweisdaten an die zuständige Behörde
- § 9 Übermittlung von Fachdaten geologischer Untersuchungen an die zuständige Behörde
- § 10 Übermittlung von Bewertungsdaten geologischer Untersuchungen an die zuständige Behörde
- § 11 Einschränkung von Anzeige- und Übermittlungspflichten; Vorhaltung geologischer Daten bei übermittlungsverpflichteten Personen; Verlängerung von Übermittlungsfristen
- § 12 Nachträgliche Anforderung nichtstaatlicher Fachdaten
- § 13 Pflichten vor Entledigung von Proben und Löschung von Daten
- Abschnitt 2
- Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen, Frist und Form für die Übermittlung
- § 14 Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen
- § 15 Abschluss einer geologischen Untersuchung; Beginn der Übermittlungsfrist; Einhaltung der Anzeige- und Übermittlungsfristen
- § 16 Datenformat
- § 17 Kennzeichnung von Daten
- Kapitel 4
- Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Abschnitt 1
- Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zugang zu bereitgestellten Daten
- Unterabschnitt 1
- Allgemeine Regeln für die öffentliche Bereitstellung
- § 18 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten; anderweitige Ansprüche auf Informationszugang
- § 19 Öffentliche Bereitstellung nach den Anforderungen des Geodatenzugangsgesetzes; analoge Bereitstellung
- § 20 Zugang zu öffentlich bereitgestellten geologischen Daten im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten
- § 21 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten in analoger Form anlässlich eines Zugangsbegehrens
- § 22 Hinweise auf geologische Daten in Geodatendiensten
- Unterabschnitt 2
- Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten
- § 23 Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten der zuständigen Behörde
- § 24 Öffentliche Bereitstellung übermittelter staatlicher geologischer Daten
- § 25 Inhaberlose Daten
- Unterabschnitt 3
- Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten
- § 26 Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Nachweisdaten nach § 8
- § 27 Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Fachdaten nach § 9
- § 28 Schutz nichtstaatlicher Bewertungsdaten nach § 10 sowie nachträglich angeforderter nichtstaatlicher Fachdaten nach § 12
- § 29 Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten, die vor dem 30. Juni 2020 an die zuständige Behörde übermittelt worden sind
- § 30 Einwilligung des Dateninhabers
- Abschnitt 2
- Beschränkung der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten
- § 31 Schutz öffentlicher Belange
- § 32 Schutz sonstiger Belange bei verbundenen Daten
- Abschnitt 3
- Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- § 33 Zurverfügungstellung geologischer Daten für öffentliche Aufgaben
- § 34 Erweiterte öffentliche Bereitstellung geologischer Daten
- § 35 Erweiterte öffentliche Bereitstellung geologischer Daten im Standortauswahlverfahren; wissenschaftliche Beratung zur Einsicht in nicht öffentlich bereitgestellte Daten, Bereitstellung und Einsicht im Datenraum
- Kapitel 5
- Schlussbestimmungen
- § 36 Anordnungsbefugnis
- § 37 Zuständige Behörden; Überwachung
- § 38 Verordnungsermächtigung; Ausschluss abweichenden Landesrechts
- § 39 Bußgeldvorschriften
- § 40 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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