GenTSV
INHALT
Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen (GenTSV)
- Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen (Gentechnik-Sicherheitsverordnung - GenTSV)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen
- § 3 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2
- Grundlagen und Durchführung der Sicherheitseinstufung
- § 4 Grundlagen der Risikobewertung und der Sicherheitseinstufung gentechnischer Arbeiten
- § 5 Risikobewertung von Organismen
- § 6 Veröffentlichung der Liste risikobewerteter Spender- und Empfängerorganismen
- § 7 Biologische Sicherheitsmaßnahmen
- § 8 Empfängerorganismen und Vektoren als Teil einer biologischen Sicherheitsmaßnahme
- § 9 Grundsatz der Sicherheitseinstufung
- § 10 Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten mit Mikroorganismen
- § 11 Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten mit Tieren und Pflanzen
- § 12 Gentechnische Arbeiten zur Herstellung von hochwirksamen Toxinen
- Abschnitt 3
- Sicherheitsmaßnahmen
- § 13 Allgemeine Schutzpflicht, Arbeitsschutz
- § 14 Sicherheitsmaßnahmen für Labor- und für Produktionsbereiche
- § 15 Sicherheitsmaßnahmen für Gewächshäuser
- § 16 Sicherheitsmaßnahmen für Tierräume
- § 17 Allgemeine Arbeitssicherheitsmaßnahmen
- § 18 Arbeitssicherheit bei Prüfung, Wartung und Veränderung von Anlagen, Apparaturen und Einrichtungen
- § 19 Anpassung von Maßnahmen der Arbeitssicherheit und Überwachung des Arbeitsbereiches
- § 20 Arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen
- § 21 Unterrichtung der Beschäftigten
- § 22 Allgemeine Anforderungen an die Abwasser- und Abfallbehandlung
- § 23 Abwasser- und Abfallbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 1 und 2
- § 24 Entsorgung von Abwässern und Abfällen ohne Vorbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 1 und 2
- § 25 Inaktivierung von gentechnisch veränderten Organismen vor der Abwasser- oder Abfallentsorgung
- § 26 Abwasser- und Abfallbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 3 und 4
- Abschnitt 4
- Projektleiter
- § 27 Verantwortlichkeiten des Projektleiters
- § 28 Sachkunde des Projektleiters
- Abschnitt 5
- Beauftragter für die Biologische Sicherheit
- § 29 Bestellung eines Beauftragten für die Biologische Sicherheit
- § 30 Sachkunde des Beauftragten für die Biologische Sicherheit
- § 31 Aufgaben des Beauftragten für Biologische Sicherheit
- § 32 Pflichten des Betreibers gegenüber dem Beauftragten für die Biologische Sicherheit
- Abschnitt 6
- Ordnungswidrigkeiten
- § 33 Ordnungswidrigkeiten
- Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1) Allgemeine Kriterien für die Risikobewertung
- Anlage 2 (zu § 14) Sicherheitsmaßnahmen für Labor- und für Produktionsbereiche
- Anlage 3 (zu § 15) Sicherheitsmaßnahmen für Gewächshäuser
- Anlage 4 (zu § 16) Sicherheitsmaßnahmen für Tierräume
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