GenDG
INHALT
Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (GenDG)
- Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Zweck des Gesetzes
- § 2 Anwendungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Benachteiligungsverbot
- § 5 Qualitätssicherung genetischer Analysen
- § 6 Abgabe genetischer Untersuchungsmittel
- Abschnitt 2
- Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken
- § 7 Arztvorbehalt
- § 8 Einwilligung
- § 9 Aufklärung
- § 10 Genetische Beratung
- § 11 Mitteilung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen
- § 12 Aufbewahrung und Vernichtung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen
- § 13 Verwendung und Vernichtung genetischer Proben
- § 14 Genetische Untersuchungen bei nicht einwilligungsfähigen Personen
- § 15 Vorgeburtliche genetische Untersuchungen
- § 16 Genetische Reihenuntersuchungen
- Abschnitt 3
- Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung
- § 17 Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung
- Abschnitt 4
- Genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich
- § 18 Genetische Untersuchungen und Analysen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages
- Abschnitt 5
- Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben
- § 19 Genetische Untersuchungen und Analysen vor und nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses
- § 20 Genetische Untersuchungen und Analysen zum Arbeitsschutz
- § 21 Arbeitsrechtliches Benachteiligungsverbot
- § 22 Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
- Abschnitt 6
- Allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft und Technik
- § 23 Richtlinien
- § 24 (weggefallen)
- Abschnitt 7
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 25 Strafvorschriften
- § 26 Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 8
- Schlussvorschriften
- § 27 Inkrafttreten
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