GebReinAusbVO
INHALT
Verordnung über die Berufsausbildung zum Gebäudereiniger und zur Gebäudereinigerin * (GebReinAusbVO)
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Gebäudereiniger und zur Gebäudereinigerin * (Gebäudereinigerausbildungsverordnung - GebReinAusbVO)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2 Dauer der Berufsausbildung
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- § 5 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- § 6 Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
- § 7 Ausbildungsplan
- Abschnitt 2
- Gesellenprüfung
- § 8 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 9 Inhalt von Teil 1
- § 10 Prüfungsbereich von Teil 1
- § 11 Inhalt von Teil 2
- § 12 Prüfungsbereiche von Teil 2
- § 13 Prüfungsbereich „Anwenden von Grund- und Außenreinigungsverfahren“
- § 14 Prüfungsbereich „Durchführen von Hygienemaßnahmen“
- § 15 Prüfungsbereich „Reinigen, Pflegen und Konservieren von Oberflächen“
- § 16 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
- Abschnitt 3
- Schlussvorschriften
- § 18 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- § 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage (zu § 4 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gebäudereiniger und zur Gebäudereinigerin
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