BVOT
INHALT
Landesverordnung Bergverordnung über Tiefbohrungen, Tiefspeicher und die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen im Lande Schleswig-Holstein (Tiefbohrverordnung - BVOT -) Vom 15. Oktober 1981
- Landesverordnung Bergverordnung über Tiefbohrungen, Tiefspeicher und die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen im Lande Schleswig-Holstein (Tiefbohrverordnung - BVOT -) Vom 15. Oktober 1981
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt I Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt II Allgemeine Vorschriften
- § 3 Betriebsaufsicht
- § 4 Vormänner
- § 5 Belehrung und Unterweisung
- § 6 Verhalten bei Gefahren
- § 7 Anzeige besonderer Ereignisse
- § 8 Untersuchungen, Prüfungen, Überprüfungen
- § 9 Tafeln und Schilder
- Abschnitt III Arbeits- und Gesundheitsschutz
- § 10 Grundsätze der Sicherheit
- § 11 Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen
- § 12 Allgemeine Anforderungen an Arbeitsstätten
- § 13 Blitzschutz
- § 14 Sicherung des Personen- und Fahrzeugverkehrs
- § 15 Einfriedigung und Betreten der Betriebsanlagen
- § 16 Sicherung gegen Absturz und fallende Gegenstände
- § 17 Gräben und sonstige Bodeneinschnitte
- § 18 Arbeiten in engen oder schwer zugänglichen Räumen, in Behältern und Rohrleitungen
- § 19 Arbeiten in Bohrlöchern
- § 20 Auf- und Abladen, Anschlagen von Lasten
- § 21 Anlegung und Beschäftigung von Personen, ärztliche Untersuchungen
- § 22 Fremdsprachige Beschäftigte
- § 23 Beschäftigung von Jugendlichen
- § 24 Schutz beim Schweißen und Brennen
- § 25 Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen
- § 26 Persönliche Schutzausrüstungen
- § 27 Arbeitsschutzkleidung
- § 28 Sanitäre Einrichtungen und Aufenthaltsräume
- § 29 Einrichtungen und Organisation der Ersten Hilfe
- Abschnitt IV Schutz der Umwelt
- § 30 Sicherheitsabstände
- § 31 Schutz des Mutterbodens
- § 32 Lagerung und Beseitigung von Abfällen
- § 33 Einfügen der Betriebsanlagen in die Landschaft
- § 34 Herrichten des Geländes nach Betriebseinstellung
- § 35 Verfüllen auflässiger Bohrungen
- Abschnitt V Maschinen und andere technische Arbeitsmittel
- § 36 Allgemeine Schutzmaßnahmen
- § 37 Umgang mit Maschinen
- § 38 Unter Druck stehende Schläuche und bewegliche Leitungen
- § 39 Dampfkesselanlagen
- § 40 Verdichter
- § 41 Behälter mit gefährlichem Inhalt
- § 42 Krane und andere Hebezeuge
- § 43 Tragmittel, Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
- § 44 Erdbaugeräte und Flurförderzeuge
- § 45 Schußapparate und Eintreibgeräte
- Abschnitt VI Explosionsschutz
- § 46 Verhütung explosionsfähiger Atmosphäre, explosionsgefährdete Bereiche, Schutzmaßnahmen
- § 47 Allgemeine Schutzmaßnahmen für explosionsgefährdete Bereiche
- § 48 Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 0
- § 49 Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 1
- § 50 Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 2
- § 51 Überwachung der Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
- § 52 Verhalten in explosionsgefährdeten Bereichen
- § 53 Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre außerhalb der festgelegten explosionsgefährdeten Bereiche
- § 54 Handmeßgeräte zur Überwachung explosionsfähiger Atmosphäre
- Abschnitt VII Brandschutz
- § 55 Allgemeine Brandschutzanforderungen, Brandschutzplan
- § 56 Festlegung von brandgefährdeten Bereichen
- § 57 Schutzabstände, Schutzstreifen
- § 58 Anforderungen an brandgefährdete Bereiche
- § 59 Angriffswege zur Brandbekämpfung
- § 60 Feuerlöscheinrichtungen
- § 61 Löschmannschaften
- § 62 Brandschutzbeauftragter
- Abschnitt VIII Gasschutzwesen
- § 63 Personal und Ausrüstung
- § 64 Geräteraum, Gerätewart
- § 65 Unterweisung und Schulung im Gasschutz, Eignungszeugnis
- § 66 Mitführen von Fluchtgeräten
- § 67 Arbeiten bei Gasgefahr
- § 68 Gasschutzbeauftragter, Überwachung des Gasschutzwesens
- § 69 Gasschutzplan, Gasalarmplan
- Abschnitt IX Taucherarbeiten
- § 70 Allgemeine Anforderungen
- § 71 Sicherung der Tauchstelle
- § 72 Sonstige Vorsorgemaßnahmen
- § 73 Tauchen mit autonomen Tauchgeräten
- § 74 Tauchen mit schlauchversorgten Tauchgeräten
- § 75 Tauchen aus Unterwasserbasen, Arbeiten in Unterwasserdruckkammern
- § 76 Anforderungen an Taucher und Tauchhelfer, Taucherdienstbuch
- § 77 Aufsicht beim Tauchen
- § 78 Aufbewahrung, Wartung und Instandsetzung der Tauchausrüstung
- § 79 Tauchregeln
- § 80 Überwachung der Tauchausrüstung
- § 81 Tauchbericht, Anzeigepflicht
- Abschnitt X Umgang mit Sprengmitteln
- § 82 Allgemeines
- § 83 Lagerung und Aufbewahrung von Sprengmitteln
- § 84 Schutz vor Sprengwirkungen
- § 85 Sprengarbeiten im Bohrloch
- § 86 Verbleiben von Sprengmitteln im Bohrloch
- § 87 Verlust und Auffinden von Sprengmitteln
- Abschnitt XI Gerüste
- § 88 Festigkeit und Standsicherheit der Gerüste, Bauartzulassung
- § 89 Kennzeichnung der Gerüste, Belastungsangaben
- § 90 Gerüstbühnen
- § 91 Wetterschutz an Gerüsten
- § 92 Fahrsicherungen und Anzeigevorrichtungen
- § 93 Seilsicherheiten, Nachnehmen und Kürzen des Hebewerkseiles
- § 94 Bedienung des Hebewerkes
- § 95 Aufbau, Abbau und Umsetzen von Gerüsten
- § 96 Überwachung der Tragwerke von Gerüsten
- § 97 Überwachung der maschinellen Ausrüstung der Gerüste
- § 98 Gerüstbuch
- Abschnitt XII Plattformen
- § 99 Erlaubnis, allgemeine Zulassung
- § 100 Kennzeichnung der Plattformen
- § 101 Sprechfunkverbindungen
- § 102 Einrichtungen zur mündlichen Verständigung
- § 103 Alarmsystem, Alarmplan
- § 104 Rettungsmittel
- § 105 Aufbau, Abbau und Umsetzen beweglicher Plattformen
- § 106 Betriebsregeln
- § 107 Überwachung der Plattformen
- § 108 Betriebsbuch
- Abschnitt XIII Bohrbetrieb
- § 109 Kennzeichnung der Bohrung
- § 110 Ansatzpunkte von Bohrungen
- § 111 Verrohrung und Zementation
- § 112 Absperreinrichtungen
- § 113 Totpump- und Druckentlastungseinrichtungen
- § 114 Bohrspülung
- § 115 Spülungspumpen
- § 116 Gestänge- und Verrohungsarbeiten
- § 117 Umgang mit Zangen
- § 118
- § 119 Abseilvorrichtungen
- § 120 Zementierarbeiten
- § 121 Testarbeiten
- § 122 Verhalten bei Ausbrüchen
- § 123 Verhalten bei Bohrlocheinbrüchen
- § 124 Überwachung des Bohrlochverlaufs
- § 125 Bohrergebnisse
- § 126 Schutz angebohrter Lagerstätten und Wasserhorizonte.
- § 127 Bohrbericht
- § 128 Sicherung stilliegender Bohrungen
- Abschnitt XIV Förderbohrungen
- § 129 Allgemeine Anforderungen
- § 130 Erdöl- und Erdgasförderbohrungen
- § 131 Tiefspeicherbohrungen
- § 132 Kavernenbohrungen
- § 133 Einpreß- und Versenkbohrungen
- § 134 Arbeiten an Förderbohrungen
- § 135 Testen und Freifördern von Erdöl- und Erdgasbohrungen
- § 136 Verhalten bei Ausbrüchen und Bohrlocheinbrüchen an Förderbohrungen
- § 137 Überwachung der Förderung und Einleitung
- § 138 Prüfungen vor Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfungen und Überprüfungen
- § 139 Förderbuch
- § 140 Sicherung stilliegender Förderbohrungen
- Abschnitt XV Gewinnung von Salzen durch Aussolen, Kavernen
- § 141 Erlaubnis
- § 142 Standsicherheit von Kavernen
- § 143 Aussolen von Kavernen
- § 144 Kaverneninnendruck
- § 145 Überwachung der Hohlraumentwicklung von Kavernen
- Abschnitt XVI Lagerung von Erdöl und anderen brennbaren Flüssigkeiten
- § 146 Allgemeine Anforderungen
- § 147 Zulässige Lagerung
- § 148 Lagerung in Lagerbehältern
- § 149 Ausrüstung von Lagerbehältern
- § 150 Lagerung in ortsbeweglichen Gefäßen
- § 151 Lagerräume
- § 152 Auffangräume
- § 153 Zusammenlagern brennbarer Flüssigkeiten verschiedener Gefahrklassen
- § 154 Füll- und Entleerstellen
- § 155 Bedienung und Wartung
- § 156 Untersuchungen und Prüfungen
- Abschnitt XVII Rohrleitungen zur Beförderung von Erdöl, Erdgas und anderen Stoffen
- § 157 Allgemeine Anforderungen
- § 158 Leitungsführung, Schutzstreifen
- § 159 Leitungsverlegung
- § 160 Mit Förderbohrungen verbundene Rohrleitungen
- § 161 Zusätzliche Anforderungen an Rohrleitungen für schwefelwasserstoffhaltiges Erdgas
- § 162 Untersuchungen vor Inbetriebnahme
- § 163 Überwachung der Leitungstrasse
- § 164 Wiederkehrende Prüfungen
- § 165 Rohrleitungsbuch
- Abschnitt XVIII Überwachung des Förderbetriebes
- § 166 Allgemeine Anforderungen
- § 167 Ständig besetzte Stelle
- § 168 Fernüberwachung
- Abschnitt XIX Bohrlochbild und rißliche Darstellungen
- § 169
- § 170
- § 171
- § 172
- § 173
- § 174
- § 175
- § 176
- § 177 Vorlage- und Nachtragsfristen
- Abschnitt XX Schlußvorschriften
- § 178 Betriebsanweisungen und Dienstanweisungen
- § 179 Bauartzulassungen
- § 180 Anerkennung von Sachverständigen
- § 181 Ausnahmebewilligungen
- § 182 Bekanntmachung der Verordnung
- § 183 Ordnungswidrigkeiten
- § 184 Übergangsvorschriften
- § 185 Inkrafttreten
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