NachbG Schl.-H.
INHALT
Nachbarrechtsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (NachbG Schl.-H.) Vom 24. Februar 1971
- Nachbarrechtsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (NachbG Schl.-H.) Vom 24. Februar 1971
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Erbbauberechtigter
- § 3 Verjährung
- Abschnitt II Nachbarwand
- § 4 Nachbarwand und Anbau
- § 5 Beschaffenheit der Nachbarwand
- § 6 Anbau an die Nachbarwand
- § 7 Anzeige des Anbaus
- § 8 Unterhaltung der Nachbarwand
- § 9 Beseitigung der Nachbarwand
- § 10 Veränderung der Nachbarwand
- Abschnitt III Grenzwand
- § 11 Grenzwand und Anbau
- § 12 Errichten der Grenzwand
- § 13 Anbau an die Grenzwand
- § 14 Errichten einer zweiten Grenzwand
- § 15 Einseitige Grenzwand; Wärmeschutzüberbau
- § 16 Über die Grenze gebaute Wand
- Abschnitt IV Hammerschlags- und Leiterrecht
- § 17 Inhalt und Umfang
- § 18 Anzeige und Schadensersatz
- § 19 Nutzungsentschädigung
- Abschnitt V Höherführen von Schornsteinen, Lüftungsleitungen und Antennenanlagen
- § 20 Inhalt und Umfang
- § 21 Anzeige und Schadensersatz
- Abschnitt VI Fenster- und Lichtrecht
- § 22 Inhalt und Umfang
- § 23 Ausnahmen
- § 24 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs
- Abschnitt VII Bodenerhöhung
- § 25
- Abschnitt VIII Traufe
- § 26
- Abschnitt IX Schutz des Grundwassers
- § 27
- Abschnitt X Einfriedigung bebauter oder gewerblich genutzter Grundstücke
- § 28 Allgemeine Einfriedigungspflicht
- § 29 Einfriedigungspflicht des Störers
- § 30 Standort der Einfriedigung
- § 31 Beschaffenheit der Einfriedigung
- § 32 Kosten der Errichtung und Unterhaltung
- § 33 Ausschluß des Einfriedigungsanspruchs
- § 34 Ausnahmen
- Abschnitt XI Einfriedigung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke
- § 35 Einfriedigungspflicht
- § 36 Gemeinsame Errichtung und Unterhaltung einer Einfriedigung
- Abschnitt XII Grenzabstände für Anpflanzungen
- § 37 Grenzabstände
- § 38 Boden- und Klimaschutzpflanzungen
- § 39 Ausnahmen
- § 40 Ausschluß des Anspruchs auf Zurückschneiden
- § 41 Ersatzanpflanzungen und Grenzänderungen
- Abschnitt XIII Grenzabstände für Gebäude
- § 42 Grenzabstand
- § 43 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs
- Abschnitt XIV Schlußvorschriften
- § 44 Übergangsvorschriften
- § 45 Änderung des Wassergesetzes des Landes Schleswig-Holstein
- § 46 Außerkrafttreten von Vorschriften
- § 47 Inkrafttreten
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