GKWG
INHALT
Gesetz über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlgesetz - GKWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1997
- Gesetz über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlgesetz - GKWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1997
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt I Allgemeines
- § 1 Wahlzeit und Wahltag
- § 2 Wahlgebiet
- § 3 Sachliche Voraussetzungen des Wahlrechts
- § 4 Ausschluß vom Wahlrecht
- § 5 Förmliche Voraussetzungen des Wahlrechts
- § 6 Wählbarkeit
- Abschnitt II Wahlsystem
- § 7 Grundsätzliches
- § 8 Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter
- § 9 Anzahl der Wahlkreise und Wahl der unmittelbaren Vertreterinnen und Vertreter
- § 10 Verhältnisausgleich
- Abschnitt III Wahlorgane, Wahlkreise und Wahlbezirke
- § 11 Gliederung der Wahlorgane
- § 12 Wahlleiterinnen, Wahlleiter und Wahlausschüsse
- § 13 Wahrnehmung von Aufgaben durch das Amt
- § 13a Wahrnehmung von Aufgaben durch öffentlich-rechtlichen Vertrag
- § 14 Wahlvorstand
- § 15 Wahlkreise
- § 16 Wahlbezirke
- Abschnitt IV Vorbereitung der Wahl
- § 17 Wählerverzeichnis und Wahlschein
- § 18 Arten der Wahlvorschläge
- § 19 Einreichungsfrist
- § 20 Inhalt der Wahlvorschläge
- § 21 Form der Wahlvorschläge
- § 22 Vertrauensperson
- § 23 Änderung und Rücknahme von Wahlvorschlägen
- § 24 Beseitigung von Mängeln
- § 25 Zulassung der Wahlvorschläge
- § 26 Spätere Wahl
- § 27 Nachwahl
- § 28 Stimmzettel und Umschläge
- Abschnitt V Wahlhandlung
- § 29 Öffentlichkeit der Wahl
- § 30 Wahlwerbung, unzulässige Veröffentlichung von Befragungen
- § 31 Wahrung des Wahlgeheimnisses
- § 32 Stimmabgabe
- § 33 Briefwahl
- Abschnitt VI Feststellung des Wahlergebnisses
- § 34 Feststellung im Wahlbezirk
- § 35 Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Wahlbriefen, Auslegungsregeln
- § 36 Feststellung im Wahlgebiet
- § 37 Erwerb der Mitgliedschaft in der Vertretung
- § 37a Unvereinbarkeit von Amt und Mandat
- Abschnitt VII Wahlprüfung, Ausscheiden und Nachrücken
- § 38 Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl
- § 39 Beschluß der Vertretung über die Gültigkeit der Wahl
- § 40 Verwaltungsgerichtliche Entscheidung
- § 41 Wiederholungswahl
- § 42 Neufeststellung des Wahlergebnisses
- § 43 Verlust des Sitzes
- § 44 Nachrücken
- § 45 Folgen des Verbots einer politischen Partei oder Wählergruppe
- Abschnitt VIII Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
- § 46 Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften
- § 47 Wahlsystem
- § 48 Wahltag
- § 48a Wahlleiterin, Wahlleiter
- § 49 Wahlbezirke
- § 50 Wählerverzeichnisse
- § 51 Wahlvorschläge
- § 52 Verschiebung der Wahl
- § 53 Stimmzettel
- § 54 Wahlprüfung
- Abschnitt IX Gemeinsame Vorschriften für die Abschnitte I bis VIII
- § 55 Ehrenamtliche Mitwirkung
- § 56 Ordnungswidrigkeiten
- § 57 Wahlstatistik
- § 58 Anfechtung
- § 58a Sonderregelungen im Falle einer Notlage
- Abschnitt X Schlußvorschriften
- § 59 Durchführungsbestimmungen
- § 60 Fristen und Termine
- § 61 Datenschutzrechtliche Bestimmung für staatliche und kommunale Wahlen
- § 61a
- § 62 Inkrafttreten
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