FlUUG
INHALT
Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (FlUUG)
- Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz - FlUUG)
- Inhaltsübersicht
- Erster Abschnitt
- Anwendungsbereich
- § 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Zweck und Gegenstand der Untersuchung
- Zweiter Abschnitt
- Organisation
- § 4 Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
- § 5 Zusammenarbeit mit anderen Staaten
- § 6 Unterrichtung ausländischer Staaten und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation
- § 7 Unterrichtung anderer Behörden
- Dritter Abschnitt
- Untersuchung
- § 8 Untersuchungsstatus
- § 9 Untersuchungsverfahren
- § 10 Einleitung der Untersuchung
- § 11 Untersuchungsbefugnisse
- § 12 Unfallstelle
- § 13 Freigabe der Unfallstelle und des Luftfahrzeugs
- § 14 Teilnehmer am Untersuchungsverfahren
- § 15 Besorgnis der Befangenheit
- § 16 Nachweismittel
- Vierter Abschnitt
- Berichte und ihre Bekanntgabe
- § 17 Anhörung vor Abschluß eines Untersuchungsberichts
- § 18 Untersuchungsbericht
- § 19 Sicherheitsempfehlungen
- § 20 Ausländische Untersuchungsberichte
- § 21 Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht
- § 22 Wiederaufnahme eines Untersuchungsverfahrens
- Fünfter Abschnitt
- Untersuchungskammer
- § 23 Zuständigkeit
- Sechster Abschnitt
- Allgemeine Vorschriften
- § 24 Kostentragung
- § 25 Verarbeitung von Daten
- § 26 Datenübermittlung an öffentliche Stellen
- § 27 Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
- § 28 Flugsicherheitsarbeit
- § 29 Beteiligung am Such- und Rettungsdienst
- § 30 Bußgeldvorschriften
- Anhang Beispiele für schwere Störungen
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