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INHALT
Gesetz über die Führung der Berufsbezeichnungen Architektin oder Architekt, Stadtplanerin oder Stadtplaner und Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur sowie über die Errichtung einer Architekten- und Ingenieurkammer (Architekten- und Ingenieurkammergesetz - ArchIngKG) vom 9. August 2001
- Gesetz über die Führung der Berufsbezeichnungen Architektin oder Architekt, Stadtplanerin oder Stadtplaner und Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur sowie über die Errichtung einer Architekten- und Ingenieurkammer (Architekten- und Ingenieurkammergesetz - ArchIngKG) vom 9. August 2001
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Teil Berufsaufgaben, Schutz der Berufsbezeichnung, Eintragung und Löschung
- § 1 Berufsaufgaben der Architektin oder des Architekten und der Stadtplanerin oder des Stadtplaners
- § 2 Berufsaufgaben der Ingenieurin oder des Ingenieurs
- § 3 Berufspflichten
- § 4 Schutz der Berufsbezeichnung Architektin oder Architekt der jeweiligen Fachrichtung, der Berufsbezeichnung Stadtplanerin oder Stadtplaner und des Zusatzes freischaffend
- § 5 Schutz der Berufsbezeichnung Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur
- § 5a Führen der geschützten Berufsbezeichnungen oder vergleichbarer Bezeichnungen durch auswärtige Dienstleisterinnen oder Dienstleister
- § 6 Eintragung als Architektin oder als Architekt der jeweiligen Fachrichtung, als Stadtplanerin oder als Stadtplaner
- § 6a Europäischer Berufsausweis
- § 6b Vorwarnmechanismus
- § 7 Eintragung als Freischaffende Architektin oder Freischaffender Architekt der jeweiligen Fachrichtung, als Freischaffende Stadtplanerin oder Freischaffender Stadtplaner
- § 8 Eintragung als Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur
- § 9 Eintragung weiterer Ingenieurinnen und Ingenieure sowie weiterer Architektinnen und Architekten
- § 9a Auswärtige bauvorlageberechtigte Ingenieurinnen und bauvorlageberechtigte Ingenieure
- § 10 Zusammenschluss zu Gesellschaften, Haftpflichtversicherung
- § 11 Eintragung als Partnerschaftsgesellschaft oder Kapitalgesellschaft
- § 12 Versagung der Eintragung
- § 13 Löschung der Eintragung
- § 14 Auswärtige Gesellschaften
- § 15 Führung der Listen und Verzeichnisse
- Zweiter Teil Architekten- und Ingenieurkammer
- § 16 Rechtsform, Siegelführung
- § 17 Pflichtmitglieder
- § 18 Freiwillige und außerordentliche Mitglieder
- § 19 Aufgaben der Kammer
- § 20 Organe, Verpflichtung von Organmitgliedern
- § 21 Kammerversammlung
- § 22 Vorstand
- § 23 Eintragungsausschuss
- § 24 Ehrenausschuss
- § 25 Ehrenverfahren
- § 26 Maßnahmen im Ehrenverfahren
- § 26a Rügerecht des Vorstands
- § 27 Schlichtungsausschuss
- § 28 Ehrenamt
- § 29 Ablehnungsgründe
- § 30 Organisationssatzung, Wahlsatzung
- § 31 Beitragssatzung und Gebührensatzung
- § 32 Satzung über das Versorgungswerk
- § 33 Finanzwesen
- § 34 Auskunftspflicht
- § 35 Auskünfte, Verarbeitung von Daten
- § 36 Aufsichtsbehörde
- § 37 Verordnungsermächtigung
- Dritter Teil Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 38 Ordnungswidrigkeiten
- § 39 Anwendung von anderen Rechtsvorschriften
- § 40 Anlage
- § 41 Übergangsvorschriften
- § 42 Inkrafttreten
- Anlage
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