BüPolBG
INHALT
Gesetz über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein und die Beauftragte oder den Beauftragten für die Landespolizei Schleswig-Holstein (Bürger- und Polizeibeauftragtengesetz - BüPolBG) Vom 15. Januar 1992
- Gesetz über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein und die Beauftragte oder den Beauftragten für die Landespolizei Schleswig-Holstein (Bürger- und Polizeibeauftragtengesetz - BüPolBG) Vom 15. Januar 1992
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Teil 1 Bürgerbeauftragte oder Bürgerbeauftragter für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein
- § 1 Aufgaben
- § 2 Petitionsrecht
- § 3 Tätigwerden
- § 4 Befugnisse
- § 5 Erledigung der Aufgaben
- § 6 Berichtspflicht
- § 7 Wahl und Abberufung
- § 8 Rechtliche Stellung
- § 9 Stellvertretung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Teil 2 Beauftragte oder Beauftragter für die Landespolizei Schleswig-Holstein
- § 10 Aufgabe und Stellung der oder des Beauftragten für die Landespolizei
- § 11 Geltung der Vorschriften des Teil 1 für die Beauftragte oder den Beauftragten für die Landespolizei
- § 12 Anwendungsbereich, Konkurrenzen
- § 13 Beschwerden
- § 14 Eingaben von Polizeibeschäftigten
- § 15 Form und Frist
- § 16 Befugnisse der oder des Beauftragten für die Landespolizei
- § 17 Abschluss des Verfahrens
- § 18 Verschwiegenheitspflicht
- § 19 Bericht
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