FischwAusbV
INHALT
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin *) (FischwAusbV)
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin *) (Fischwirtausbildungsverordnung - FischwAusbV)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2 Dauer der Berufsausbildung
- § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- § 5 Ausbildungsplan
- § 6 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
- Abschnitt 2
- Zwischenprüfung
- § 7 Ziel und Zeitpunkt
- § 8 Inhalt
- § 9 Prüfungsbereiche
- § 10 Prüfungsbereich Fischereiliche Nutzung
- § 11 Prüfungsbereich Maschinen und Geräte, Be- und Verarbeitung
- Abschnitt 3
- Abschlussprüfung
- Unterabschnitt 1
- Allgemeines
- § 12 Ziel und Zeitpunkt
- § 13 Inhalt
- Unterabschnitt 2
- Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei
- § 14 Prüfungsbereiche
- § 15 Prüfungsbereich Fischereitechnik
- § 16 Prüfungsbereich Fang und Vermarktung
- § 17 Prüfungsbereich Fischereiliche Bewirtschaftung
- § 18 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 19 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- Unterabschnitt 3
- Fachrichtung Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei
- § 20 Prüfungsbereiche
- § 21 Prüfungsbereich Motoren- und Maschinentechnik
- § 22 Prüfungsbereich Fangtechnik
- § 23 Prüfungsbereich Nautik und Navigation
- § 24 Prüfungsbereich Fischereibiologie, Bewirtschaftung und Vermarktung
- § 25 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 26 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- Abschnitt 4
- Schlussvorschriften
- § 27 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- § 28 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin
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