FinDPrV
INHALT
Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Finanzdienstleistungswirtschaft (FinDPrV)
- Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Finanzdienstleistungswirtschaft
- Eingangsformel
- Teil 1
- Fortbildungsabschlüsse in der Finanzdienstleistungswirtschaft
- § 1 Fortbildungsabschlüsse
- Teil 2
- Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen und Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen
- § 2 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- § 3 Zulassungsvoraussetzungen
- § 4 Gliederung und Durchführung der Prüfung
- § 5 Inhalt der Prüfung
- § 6 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 7 Bewerten der Prüfungsleistungen
- Teil 3
- Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Finanzberatung und Geprüfte Fachwirtin für Finanzberatung
- § 8 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 9 Zeugnisse
- § 10 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- § 11 Zulassungsvoraussetzungen
- § 12 Gliederung und Durchführung der Prüfung
- § 13 Inhalte im Prüfungsteil A (Privatkunden)
- § 14 Inhalte im Prüfungsteil B (Geschäftskunden)
- § 15 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- Teil 4
- Gemeinsame Schlussvorschriften
- § 16 Bewerten der Prüfungsleistungen
- § 17 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 18 Zeugnisse
- § 19 Ausbildereignung
- § 20 Wiederholung der Prüfung
- § 21 Übergangsvorschriften
- § 22 Inkrafttreten
- Anlage 1 (zu den §§ 7, 8, 16 und 17) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
- Anlage 2 (zu § 9) Zeugnisinhalte
- Anlage 3 (zu § 18) Zeugnisinhalte
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