FahrlG2018DV
INHALT
Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (FahrlG2018DV)
- Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
- Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt
- Anforderungen an Fahrlehrer und Fahrschulen
- § 1 Sprachtest; Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung
- § 2 Anwärterschein und Fahrlehrerschein
- § 2a Durchführung des Lehrgangs Fahrschulbetriebswirtschaft
- § 3 Unterrichtsräume
- § 4 Lehrmittel
- § 5 Lehrfahrzeuge für Fahrschüler
- § 6 Ausbildungsnachweis
- § 7 Preisaushang
- Zweiter Abschnitt
- Anforderungen an Fahrlehrerausbildungsstätten
- § 8 Verantwortliche Leitung
- § 9 Lehrkräfte in der Fahrlehrerausbildungsstätte
- § 10 Unterrichtsräume in der Fahrlehrerausbildungsstätte
- § 11 Lehrmittel in der Fahrlehrerausbildungsstätte
- § 12 Lehrfahrzeuge in der Fahrlehrerausbildungsstätte
- Dritter Abschnitt
- Anforderungen an Einweisungslehrgänge zum Erwerb der Seminarerlaubnis
- § 13 Inhalt der Einweisungslehrgänge
- § 14 Dauer und Leitung der Lehrgänge
- Vierter Abschnitt
- Überwachung
- § 15 Überwachungspersonal
- § 16 Qualitätssichernde Anordnungen
- Fünfter Abschnitt
- § 17 Fortbildung
- Sechster Abschnitt
- § 18 Örtliches Fahrlehrerregister
- Siebter Abschnitt
- Übergangs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
- § 19 Übergangsbestimmungen
- § 20 Ordnungswidrigkeiten
- Anlage 1.1 (zu § 2 Absatz 1) Anwärterschein Fahrlehrer
- Anlage 1.2 (zu § 2 Absatz 1) Fahrlehrerschein
- Anlage 1a (zu § 2a)
- Anlage 2 (zu § 3) Unterrichtsräume
- Anlage 2a (zu § 4 Absatz 2) Anforderungen an die Durchführung von theoretischem Unterricht in digitaler Form
- Anlage 3 (zu § 6 Absatz 1) Ausbildungsnachweis
- Anlage 4 (zu § 7) Preisaushang nach § 32 des Fahrlehrergesetzes
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