FAG
INHALT
Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (FAG)
- Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Finanzausgleichsgesetz - FAG)
- Erster Abschnitt
- Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern sowie unter den Ländern
- § 1 Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer
- § 2 Verteilung der Umsatzsteuer unter den Ländern
- § 3 Verteilung der Gewerbesteuerumlage unter den Ländern
- Zweiter Abschnitt
- Angemessener Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkraft
- § 4 Finanzkraftausgleich
- § 5 Abschläge und Zuschläge zum Zweck des Finanzkraftausgleichs
- § 6 Finanzkraftmesszahl, Ausgleichsmesszahl
- § 7 Einnahmen der Länder aus Steuern und Förderabgabe
- § 8 Steuereinnahmen der Gemeinden
- § 9 Einwohnerzahl
- § 10 Bemessung der Zu- und Abschläge
- Dritter Abschnitt
- Bundesergänzungszuweisungen
- § 11 Bundesergänzungszuweisungen
- Vierter Abschnitt
- Vollzug und Abrechnung der Umsatzsteuerverteilung, des Finanzkraftausgleichs und der Bundesergänzungszuweisungen
- § 12 Feststellung der Umsatzsteueranteile
- § 12a Abweichende Bestimmungen für die Ausgleichsjahre 2022 und 2023
- § 13 Verteilung der Umsatzsteuer und Vollzug des Finanzkraftausgleichs während des Ausgleichsjahres
- § 14 Zahlungsverkehr zum Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs
- § 15 Endgültige Abrechnung der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs
- § 16 Zahlungsverkehr zum Vollzug der Bundesergänzungszuweisungen
- § 17 Vollzug der Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer
- § 18 Berichts- und Auskunftspflichten
- § 19 Vollzug und Abrechnung der Ausgleichsjahre vor dem 1. Januar 2020
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