JAG
INHALT
Gesetz über die Ausbildung der Juristinnen und Juristen im Land Schleswig-Holstein (Juristenausbildungsgesetz - JAG) Vom 20. Februar 2004
- Gesetz über die Ausbildung der Juristinnen und Juristen im Land Schleswig-Holstein (Juristenausbildungsgesetz - JAG) Vom 20. Februar 2004
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Ausbildungsverlauf und Ausbildungsziel
- § 2 Regelstudienzeit
- § 3 Bewertung von Prüfungsleistungen
- § 4 Prüferinnen und Prüfer in der ersten Prüfung
- § 5 Zuständigkeit für die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung
- § 6 Schwerpunktbereichsstudium
- § 7 Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung
- § 8 Eintritt in den Vorbereitungsdienst
- § 8a Vorbereitungsdienst in Teilzeit
- § 9 Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis
- § 10 Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
- § 11 Ausscheiden aus dem Vorbereitungsdienst
- § 12 Anrechung auf das Universitätsstudium
- § 13 Anrechnungen auf den Vorbereitungsdienst
- § 14 Ermächtigung zum Erlass einer Verordnung über die staatliche Pflichtfachprüfung und den Vorbereitungsdienst
- § 15 (aufgehoben)
- § 16 In- und Außerkrafttreten
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