OAPVO
INHALT
Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO) Vom 2. Juli 2018
- Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO) Vom 2. Juli 2018
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Teil 1 Unterricht in der Oberstufe
- § 1 Gliederung der Oberstufe
- § 2 Eintritt in die Oberstufe, Überspringen, Versetzung, Aufstieg und Rücktritt in der Oberstufe
- § 3 Fächer, Aufgabenfelder, Umfang und Anforderungsniveaus
- § 4 Profile
- § 5 Verstärkungsstunden
- § 6 Verpflichtender Unterricht
- § 6a Anerkennung der Herkunftssprache
- § 7 Leistungsbewertung, Versäumnis
- Teil 2 Abiturprüfung
- § 8 Abiturprüfungsfächer
- § 9 Abiturprüfungskommission
- § 10 Prüfungstermine, Meldung zur Abiturprüfung und Rücktritt
- Abschnitt 1 Schriftliche Abiturprüfung in den Kernfächern und dem Profil gebenden Fach
- § 11 Verfahren
- § 12 Bewertung
- § 12a Schriftliche Prüfung in den modernen Fremdsprachen
- Abschnitt 2 Weitere Abiturprüfung (vierte und fünfte Prüfung)
- § 13 Ende der Unterrichtszeit, Zulassung
- § 14 Wahl zusätzlicher mündlicher Prüfungsfächer
- § 15 Fachausschuss
- § 16 Mündliche Prüfung
- § 17 Präsentationsprüfung
- § 18 Besondere Lernleistung
- Abschnitt 3 Ergebnis der Abiturprüfung
- § 19 Bestehen und Nichtbestehen, Wiederholungsprüfung
- § 20 Ermittlung der Gesamtqualifikation
- Abschnitt 4 Gemeinsame Bestimmungen
- § 21 Besondere Vorkommnisse
- § 22 Niederschriften
- § 23 Erwerb der Fachhochschulreife
- § 24 Anlagen
- Teil 3 Übergangs- und Schlussbestimmung
- § 25 Übergangsbestimmung zu § 11 Absatz 6 und 7
- § 25a Wirtschaftspraktikum gemäß § 6 Absatz 4 in den Schuljahren 2019/20 und 2020/21
- § 25b Erwerb des Abiturs im Schuljahr 2020/21
- § 25c Erwerb des Abiturs im Schuljahr 2020/21 teilweise oder ganz ohne Abschlussprüfungen
- § 25d Meldung zur Abiturprüfung im Schuljahr 2020/21
- § 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 2.1
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
- Anlage 6
- Anlage 6.1
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