EzulVO
INHALT
Landesverordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung - EzulVO) Vom 3. Dezember 2013
- Landesverordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung - EzulVO) Vom 3. Dezember 2013
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Ausschluss einer Erschwerniszulage neben einer Ausgleichszulage
- Abschnitt II Einzeln abzugeltende Erschwernisse
- 1. Titel Dienst zu ungünstigen Zeiten
- § 3 Allgemeine Voraussetzungen
- § 4 Höhe und Berechnung der Zulage
- § 5 Fortzahlung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
- § 6 Ausschluss der Zulage, Kürzung der Zulage
- 2. Titel Zulage für Tauchertätigkeit
- § 7 Allgemeine Voraussetzungen
- § 8 Höhe der Zulage
- § 9 Berechnung der Zulage
- 3. Titel Zulage für Tätigkeiten an Bord in Dienst gestellter seegehender Schiffe
- § 10 Zulage für Tätigkeiten an Bord in Dienst gestellter seegehender Schiffe
- 4. Titel Zulagen nach der Erschwerniszulagenverordnung des Bundes
- § 11 Zulagen nach der Erschwerniszulagenverordnung des Bundes
- 5. Titel Zulage für die Tätigkeit im Notfallsanitätsdienst und der Maritimen Notfallvorsorge
- § 12 Zulage für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
- § 13 Zulage für die Tätigkeit in einer Einheit der Maritimen Notfallvorsorge
- Abschnitt III Zulagen in festen Monatsbeträgen
- § 14 Entstehung des Anspruchs
- § 15 Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit
- § 16 Zulagen für Wechselschichtdienst und für Schichtdienst
- § 17 Zulage für besondere Einsätze
- § 18 Zulage für Tätigkeiten im Maschinenraum seegehender Schiffe
- Abschnitt IV Schlussvorschrift
- § 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Feedback