SHBeamtVG
INHALT
Gesetz des Landes Schleswig-Holstein über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Beamtenversorgungsgesetz Schleswig-Holstein - SHBeamtVG) Vom 26. Januar 2012
- Gesetz des Landes Schleswig-Holstein über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Beamtenversorgungsgesetz Schleswig-Holstein - SHBeamtVG) Vom 26. Januar 2012
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Arten der Versorgung
- § 3 Regelung durch Gesetz
- Abschnitt II Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag
- § 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts
- § 5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
- § 6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
- § 7 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
- § 8 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
- § 9 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
- § 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
- § 11 Sonstige Zeiten
- § 12 Ausbildungszeiten
- § 13 Nicht zu berücksichtigende Zeiten
- § 14 Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- § 15 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung
- § 16 Höhe des Ruhegehalts
- § 17 Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
- § 18 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit und auf Probe
- § 19 Beamtinnen und Beamte auf Probe in leitender Funktion
- Abschnitt III Hinterbliebenenversorgung
- § 20 Allgemeines
- § 21 Bezüge für den Sterbemonat
- § 22 Sterbegeld
- § 23 Witwen- und Witwergeld
- § 24 Höhe des Witwen- oder Witwergeldes
- § 25 Witwen- oder Witwerabfindung
- § 26 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen und frühere Ehefrauen sowie für nicht witwergeldberechtigte Witwer und frühere Ehemänner
- § 27 Waisengeld
- § 28 Höhe des Waisengeldes
- § 29 Zusammentreffen von Witwen- oder Witwergeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen
- § 30 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit und auf Probe
- § 31 Beginn der Zahlungen
- Abschnitt IV Bezüge bei Verschollenheit
- § 32 Zahlung der Bezüge
- Abschnitt V Unfallfürsorge
- § 33 Allgemeines
- § 34 Dienstunfall
- § 35 Einsatzversorgung
- § 36 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
- § 37 Heilverfahren
- § 38 Pflegekosten und Hilflosigkeitszuschlag
- § 39 Unfallausgleich
- § 40 Unfallruhegehalt
- § 41 Erhöhtes Unfallruhegehalt
- § 42 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamtinnen und Beamte und frühere Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte
- § 43 Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes
- § 44 Unfall-Hinterbliebenenversorgung
- § 45 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie
- § 46 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene
- § 47 Höchstgrenzen der Unfall-Hinterbliebenenversorgung
- § 48 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung
- § 49 Schadensausgleich in besonderen Fällen
- § 50 Nichtgewährung von Unfallfürsorge
- § 51 Meldung und Untersuchungsverfahren
- § 51a Meldung von Dienstunfalldaten
- § 52 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche
- Abschnitt VI Übergangsgeld, Ausgleich
- § 53 Übergangsgeld
- § 54 Übergangsgeld für entlassene politische Beamtinnen und Beamte
- § 55 Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen
- Abschnitt VII Gemeinsame Vorschriften
- § 56 Zahlung der Versorgungsbezüge, des Alters- und Hinterbliebenenaltersgeldes sowie Versorgungs- und Altersgeldauskunft
- § 57 Familienzuschlag und Ausgleichsbeitrag
- § 58 Kindererziehungs- und Kindererziehungsergänzungszuschlag
- § 59 Kinderzuschlag zum Witwen- und Witwergeld
- § 60 Pflege- und Kinderpflegergänzungszuschlag
- § 61 Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
- § 62 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
- § 63 Rückforderung von Versorgungsbezügen, Alters- und Hinterbliebenenaltersgeld“
- § 64 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
- § 65 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
- § 66 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
- § 67 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung
- § 68 Kürzung der Versorgungsbezüge und des Altersgeldes nach der Ehescheidung
- § 69 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge oder des Altersgeldes
- § 70 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung
- § 71 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung
- § 72 Erlöschen der Witwen-, Witwer- und Waisenversorgung
- § 73 Anzeigepflicht
- § 74 Anwendungsbereich
- Abschnitt VIII Sondervorschriften
- § 75 Entzug von Hinterbliebenenversorgung sowie Hinterbliebenenaltersgeld
- § 76 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge und des Altersgeldes
- Abschnitt IX Versorgung besonderer Beamtengruppen
- § 77 Beamtinnen und Beamte auf Zeit
- § 78 Wissenschaftliches und künstlerisches Personal sowie hauptberufliches Leitungspersonal an Hochschulen im Beamtenverhältnis
- § 79 Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte
- Abschnitt X Anpassung der Versorgungsbezüge
- § 80 Allgemeine Anpassung
- § 80a Erhöhung der Versorgungsbezüge
- Abschnitt XI Versorgungslastenbeteiligung früherer Dienstherren
- § 81 Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Abschnitt XII Übergangsvorschriften für vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Versorgungsfälle ab 1. März 2012
- § 82 Vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
- § 82a Übergangsregelung aus Anlass der Neufassung der Regelung des Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlages zum 1. Januar 2017
- § 83 Vorhandene aktive Beamtinnen und Beamte
- § 84 Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 und am 1. März 2012 vorhandene Beamtinnen und Beamte
- § 85 Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis
- § 86 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistentinnen und Assistenten sowie Lektorinnen und Lektoren
- § 87 Übergangsregelung für die Verminderung der Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten
- § 88 Übergangsregelung zur Anhebung des Ruhestandseintrittsalters
- Abschnitt XIIa Altersgeld, Hinterbliebenenaltersgeld
- § 88a Altersgeld
- § 88b Verzicht auf den Anspruch auf Altersgeld
- § 88c Höhe des Altersgeldes
- § 88d Ruhen des Anspruchs auf Altersgeld, vorzeitige Beendigung des Ruhens
- § 88e Aberkennung von Altersgeld, Erlöschen des Anspruchs wegen Verurteilung
- § 88f Hinterbliebenenaltersgeld
- § 88g Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis
- § 88h Kindererziehungs- und Kindererziehungsergänzungszuschlag
- § 88i Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag
- § 88j Abfindung
- § 88k Wechsel in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
- § 88l Zuständigkeit
- Abschnitt XIII Schlussvorschriften
- § 89 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- § 89a Sonderregelung zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie
- § 90
- § 91 Verwendung von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
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