EinsatzWVG
INHALT
Gesetz zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen (EinsatzWVG)
- Gesetz zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen (Einsatz-Weiterverwendungsgesetz - EinsatzWVG)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Begriffsbestimmung
- § 2 Anwendungsbereich
- § 3 Berufliche Qualifizierung
- § 4 Schutzzeit
- § 5 Einbeziehung in Personalauswahlentscheidungen
- Abschnitt 2
- Regelungen für Soldatinnen und Soldaten sowie frühere Soldatinnen und frühere Soldaten
- § 6 Wehrdienstverhältnis besonderer Art
- § 7 Weiterverwendung als Berufssoldatin oder Berufssoldat
- § 8 Weiterverwendung als Beamtin, Beamter, Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer
- § 9 Versorgung der Soldatinnen und Soldaten und ihrer Hinterbliebenen
- Abschnitt 3
- Regelungen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie für frühere Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter
- § 10 Verlängerung des Dienstverhältnisses, erneute Berufung
- § 11 Weiterverwendung nach der Schutzzeit
- Abschnitt 4
- Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie frühere Arbeitnehmerinnen und frühere Arbeitnehmer
- § 12 Verlängerung von Arbeitsverhältnissen, erneute Einstellung
- § 13 Ausgleichsbetrag während der Schutzzeit
- § 14 Weiterbeschäftigung einsatzgeschädigter Arbeitnehmerinnen und einsatzgeschädigter Arbeitnehmer nach der Schutzzeit
- § 15 Befristete Arbeitsverhältnisse
- Abschnitt 5
- Regelungen für Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks
- § 16 Beschäftigungsanspruch für einsatzgeschädigte Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks
- § 17 Erstattungsanspruch
- § 18 Entschädigung
- Abschnitt 6
- Besondere Personengruppen
- § 19 Vorübergehend im Auswärtigen Dienst verwendete Beschäftigte des Bundes
- § 20 Zum Bund abgeordnete Beschäftigte
- § 20a Bezugspersonen
- Abschnitt 7
- Schlussvorschriften
- § 21 Umzüge aus gesundheitlichen Gründen
- § 22 Übergangsregelung
- § 23 Zuständiger Geschäftsbereich
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