EGGenTDurchfG
INHALT
Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel (EGGenTDurchfG)
- Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel (EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz - EGGenTDurchfG)
- § 1 Aufgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- § 2 Aufgaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
- § 3 Beteiligung anderer Behörden des Bundes
- § 3a Voraussetzungen für die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel
- § 3b Nachweise für die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel
- § 4 Überwachung
- § 5 Mitwirkung von Zollstellen
- § 5a Erlass von Rechtsverordnungen
- § 6 Strafvorschriften
- § 7 Bußgeldvorschriften
- Anlage (zu § 3a Abs. 4 Satz 2) Zeitraum vor Gewinnung des Lebensmittels, innerhalb dessen eine Verfütterung von genetisch veränderten Futtermitteln unzulässig ist
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